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✠ Adelstitel nach Rang

Kaiser
Der höchste Herrschertitel ist der Kaiser, im russischen Zar (männlich) beziehungsweise Zariza (weiblich). Seine Nachkommen tragen den Titel (Kron-)Prinz oder (Kron-)Prinzessin. Die Ausnahme bilden auch hier die russischen Zaren: Der Sohn des Zaren ist ein Zarewitsch oder auch Großfürst, die Tochter eine Zarewna oder Großfürstin. Der Kaiser musste mit “Kaiserliche Majestät” angesprochen werden, die Prinzen im kaiserlichen Haus tragen den Prädikatstitel “Kaiserliche Hoheit”.

König
Der zweithöchste Adelstitel in der Rangfolge ist der des Königs oder der Königin. Der König ist der höchste monarchische Würdenträger eines Staates. Er war nicht nur das Regierungsoberhaupt, sondern auch Gesetzgeber und Richter und hatte somit die alleinige Entscheidungsgewalt. Der allgemeine Titel für die Nachkommen entspricht dem des Kaisers, also (Kron-)Prinz beziehungsweise (Kron-)Prinzessin. Wer den König anspricht, muss dies mit “Königliche Majestät” tun. Analog lautet die Anrede für Prinz oder Prinzessin “Königliche Hoheit”.

Erzherzog
Der Adelstitel “Erzherzog” (beziehungsweise Erzherzogin) stand den Herrschern des Erzherzogtums Österreich und dann auch den Angehörigen der Habsburger (später Habsburg-Lothringen) zu. Die Nachkommen des Hauses hatten den gleichen Titel inne, also Erzherzog. Zunächst musste ein Erzherzog mit “Durchlauchtigste/r” angesprochen werden. Im Laufe der Jahre änderte sich der Prädikatstitel aber zu Kaiserliche und Königliche Hoheit.

Großherzog
Dieser Adelstitel wurde vergeben für Fürsten, deren Rang sich zwischen dem des Herzogs und des Königs befand. Die Nachkommen konnten als Prinz/Prinzessin oder Erbgroßherzog beziehungsweise Erbgroßherzogin bezeichnet werden. Die Anrede lautete im Allgemeinen “Allerdurchlauchtigste/r”. Ausnahmen bildeten die Prinzen aus den Großherzogtümern Hessen, Baden und Luxemburg. Für sie galt der Prädikatstitel “Königliche Hoheit”.

Kurfürst
Im Heiligen Römischen Reich zählte der Kurfürst zu den ranghöchsten Fürsten. Sie alleine waren seit dem 13. Jahrhundert berechtigt, den römisch-deutschen König zu wählen. Ein Kurfürst konnte verschiedene Adelstitel tragen, zum Beispiel König, Erzbischof oder Landgraf. Die erste Zusammensetzung bestand aus sieben Kurfürsten, vier weltlichen und drei geistlichen. Im 17. Jahrhundert kamen zwei weitere Kurfürsten dazu. Am Ende bestand das Kurfürstenkolleg aus zehn Mitgliedern. Als das Heilige Römische Reich 1806 unter Napeolon Bonaparte aufgelöst wurde, behielt nur Hessen-Kassel den Status Kurfürstentum und somit der Landgraf den Titel Kurfürst bei. Vom Rang her wurde er mit einem Großherzog gleichgesetzt. Die Anrede für einen Kurfürsten war Königliche Hoheit oder Durchlauchtigste/r. Die Nachfolger wurden Kurprinz beziehungsweise Kurprinzessin genannt.

Herzog
Der Adelstitel Herzog geht auf die germanischen Heerführer zurück. Später waren sie königliche Amtsträger, denen vor allem militärische Aufgaben oblagen. Regierende Herzöge und ihre direkten Nachkommen wurden mit dem Prädikatstitel “Königliche Hoheit” angesprochen. Als das Heilige Römische Reich aufgelöst wurde, verloren alle Mitglieder des Hochadels ihre Reichsstandschaft durch die sogenannte Mediatisierung. So auch Inhaber des Adelstitels Herzog, die ihre Herrschaftsrechte dadurch verloren. Sie galten jetzt als Standesherren und waren ebenbürtig mit den nach wie vor regierenden Häusern. Als Standesherren führten sie die Anrede “Durchlaucht”.

Landgraf
Dieser Adelstitel wurde nur im deutschsprachigen Raum vergeben. Am bedeutendsten waren zunächst die Landgrafen in Thüringen, der allerdings dann durch einen Herzog von Sachsen abgelöst wurde. Er gelangte von Thüringen nach Hessen. Im Jahr 1803 gelangte der Landgraf von Hessen-Kassel sogar zu der Ehre deines Kurfürstentitels. Obwohl nicht jeder Landgraf dem Reichfürstenstand angehörte, waren alle dem Rang des Herzogs gleichgestellt. Nachfolger eines Landgrafs waren Prinz oder Prinzessin. Der letzte Landgraf, Landgraf von Hessen-Homburg, musste ebenso wie der Landgraf von Hessen mit “Königliche Hoheit” betitelt werden. Angehörige anderer Häuser durften den Prädikatstitel Hoheit oder Durchlaucht führen.

Pfalzgraf
Anfänglich hatte der Pfalzgraf die Aufgabe, den König oder Kaiser zu vertreten. Sie waren Vorsitzende des Hofgerichts und waren Ansprechpartner für Bittsteller. Für jedes Herzogtum gab es einen Pfalzgrafen. Das änderte sich später, die meisten Pfalzgrafschaften wurden einem größeren Fürstentum zugewiesen. Übrig blieb der Pfalzgraf bei Rhein, der ab dem späten Mittelalter auch dem Reichsfürstentum angehörte und somit dem Herzog gleichgestellt war. Die Nachfolger eines Pfalzgrafen trugen die Bezeichnung Prinz oder Prinzessin. Dem Pfalzgraf bei Rhein und dem Kurfürst von Sachsen kamen die Würden des Kurfürsten zuteil. Als solche gebührte ihnen der Titel Königliche Hoheit. Sonst lautete die Anrede Durchlaucht.

Markgraf
Bis Ende des 11. Jahrhunderts trugen den Titel Markgraf Adlige, welche im Grenzraum des Reiches (der “Mark”) eine Führungsrolle inne hatte, die nicht näher beschrieben wurde. Im Heiligen Römischen Reich hatte der Adelstitel keinen geografischen Bezug mehr, sondern bezeichnete einen bestimmten Rang innerhalb der Reichsfürsten. Sie waren dem Rang des Herzogs gleichgestellt. 1356 wurde dem Markgrafen von Brandenburg die Kurwürde zugestanden, 1803 erhielt sie auch der Markgraf von Baden. Nicht überall genoss der Markgraf ein hohes Ansehen: In etlichen Ländern galt er als Niederer Adel und wurde als reiner Adelstitel vergeben, der keine Herrschaftsfunktion besaß. Während die Kurfürsten unter den Markgrafen mit Königliche Hoheit anzureden waren, lautete die Anrede für die anderen wie auch für Prinz und Prinzessin Durchlaucht oder Erlaucht.

Fürst
Diesen Adelstitel besaßen Herrscher über Ländereien oder der Fürstenstand mit einem als Fürstentum ausgewiesenen Herrschaftsgebiet. In Deutschland regierten die Fürsten von Reuß, von Lippe sowie von Schaumburg-Lippe ein Fürstentum. Sie waren mit “Hochfürstliche Durchlaucht” anzusprechen. Der Fürst von Hohenzollern allein besaß das Privileg der Anrede “Hoheit”. Die Erbprinzen oder -prinzessinnen (beziehungsweise Erbgraf/Erbgräfin) wurden mit “Durchlaucht” angesprochen. Wurde der Titel Fürst ehrenhalber verliehen, waren auch keine Herrscherrechte mit ihm verbunden. Der Inhaber durfte sich demzufolge nicht zum Hochadel rechnen. Er trug analog zu den Nachkommen den Prädikatstitel “Durchlaucht. Als bekanntestes Beispiel eines Titularfürsten galt Otto Fürst von Bismarck.

Freiherr/Baron
Der Adelstitel Freiherr steht an unterster Stufe des sogenannten titulierten Adels, zu dem auch Grafen und Fürsten gehören. In der Rangfolge darunter befindet sich nur noch der untitulierte Adel, der keinen Adelstitel trägt, sondern nur ein Adelsprädikat im Namen (“von”). Gleichgestellt mit dem Freiherren (Freiherrin) ist der Baron (Baronin). Seit 1919 wird der Titel “Baron” oder “Baronin” höflichkeitshalber verwendet für die Mitglieder von Familien, die früher als Baron oder Freiherr zum Adel zählten. Die männlichen Nachkommen führen den Titel Baron oder Freiherr, die weiblichen Freiin oder Baronesse. Angehörige des Uradels wurden mit Hochgeboren angesprochen. Für alle anderen galt die Anrede Hochwohlgeboren.

Ritter, Edler, Herr von, Landmann von…
Den untersten Rang in der Reihenfolge der Adelstitel belegten Ritter, Edler, Herr und Landmann. Zum Ritter geschlagen werden konnten Angehörige des Niederadels oder mit niederadligen Vorfahren. Sie mussten noch zahlreiche andere Kriterien erfüllen, wie ihren Mut unter Beweis zu stellen. Wer einer sogenannten ritterbürtigen Familie angehörte, aber die Ritterwürde nicht erhielt, wurde als “Edelknecht” bezeichnet. Ab dem 19. Jahrhundert zählte das Rittertum als eigener Adelsstand. Jeder Inländer, der mit einem Verdienstorden ausgezeichnet wurde, bekam den Adelstitel verliehen. Die Anrede für “Edler” dagegen war eigentlich gar kein Adelstitel, sondern ein Adelsprädikat. Es konnte vergeben werden, wenn jemand in den Adelsstand erhoben wurde. Die Bezeichnung Edler/Edle galt sowohl für die Eltern wie auch für die Nachkommen. In der Rangfolge stand der Edle unter dem Ritter. “Herr” ist heute eine männliche Anrede, stellte aber früher eine Standesbezeichnung dar. Sie lautete korrekt “Herr von” oder “Frau von”. “Landmann” steht für den untitulierten Adel eines bestimmten Landes. Manchmal bezeichnen “Herr” und “Landmann” aber auch die männlichen Familienmitglieder des titulierten Adels dieses Landes. Der Prädikatstitel für Ritter, Edler, Herr/Frau von oder Landmann von lautet Hochwohlgeboren.

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