Templer - Blog

⚔️ Komturei Mainz (Deutschland)

ie frühste Nachricht über die Templer in Mainz findet man in einer Bulle des Papstes Honorius III. vom 21.11.1216. In dieser wird dem Erzbischof von Mainz aufgetragen, in seiner Provinz zur Wiedergewinnung des heiligen Landes durch einen Johanniter und einen Templer den Zwanzigsten einsammeln zu lassen. Diese Erlaubnis wurde durch eine päpstliche Bulle vom 04.01.1218 noch um weitere drei Jahre verlängert. Die Verantwortung für diese Geldsammlung lag auf Seiten des Templerordens bei einem Bruder Martinus Cubicularius. Daß sich das Zusammenleben mit dem übrigen Klerus auch im Mainzer Raum nicht immer problemlos gestaltete, darüber gibt zum Beispiel eine Urkunde aus dem Jahr 1226 Auskunft: damals musste Erzbischof Siegfried II. von Mainz bei Streitigkeiten zwischen den Templern und dem Kloster St. Johannisberg bezüglich der Aufnahme von Aussätzigen im Siechenhaus von St. Bartholomä und der Verteilung ihrer Hinterlassenschaft einschreiten. Für mehrere Jahrzehnte fehlen dann Urkunden zum wirtschaftlichen und politischen Leben der Komturei. Aus aus dem Jahre 1303 findet sich wieder ein Schriftstück. In diesem Jahr übertrug der Provinzmeister von Alemannien und Slavien, Wildgraf Friedrich, ein Hofgut in Lorch einem Pächter – erneut ein Hinweis auf die sich vielerorts zeigende Geldnot des Ordens.

Nach dem Beginn des Prozesses gegen den Templerorden in Frankreich ordnete Papst Clemens V. mit der Bulle „Faciens Misericordiam“ im August 1308 auch das Vorgehen gegen die Templer in der Mainzer Diözese an. Hierzu werden unter anderen die Erzbischöfe von Köln, Trier, Magdeburg und die Bischöfe von Basel und Konstanz nach Mainz beordert, um auf der dortigen Synode sich mit der Templerangelegenheit zu befassen. Während des laufenden Verfahrens oblag genannten Erzbischöfen und Bischöfen auch die Verwaltung der Templergüter in Deutschland; alle Personen, die sich diese Güter bisher „in Verwahrung“ angeeignet hätten, sollten sie umgehend an die Kirche übergeben. (weiterer Gang der Ereignisse in Mainz s. unter Prozess). Nach dem Entschied Clemens V. auf dem Konzil von Vienne wurden die Güter den Johannitern übertragen. In der Mainzer Erzdiözese allerdings ließ man sich mit der Regelung der Besitzfrage offensichtlich Zeit: Denn erst im November übertragen Elisabeth, die Witwe des Mainzer Bürgers Emmerich von Bingen, und deren Söhne, die Priester Jakob und Konrad, sowie Gerlach vom ehemaligen Templerorden alle Güter in Stadt und Burgbann Mainz an die Johanniter. Aus dem betreffenden Urkundentext „…welche sie bisher besessen haben und noch besitzen“ könnte geschlußfolgert werden, daß die drei Brüder beim Eintritt in den Templerorden ihr väterliches Besitztum der Mainzer Niederlassung übergeben, jedoch diese Güter im Einverständnis mit den Templern noch vor Aufhebung des Templerordens wieder an sich genommen haben. Bereits am 17. 9. 1316 verkaufte jedoch der Johannitermeister Helfrich von Rudinkheim stellvertretend für den Hochmeister in Deutschland, Leonhard von Tybertis, unter Zustimmung des Konvents den Tempelhof zu Mainz für 500 Pfund Heller an den Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen.

Aus der Stadtaufnahmen von 1657 bis 1747 kann man die ursprüngliche Größe des Tempelhofbezirkes zu Mainz entnehmen. Zugleich ermöglichen es aber auch die Häuserlisten, die genaue Lage des Tempelhofes zu bestimmen. Es handelt sich demzufolge um die Fläche, welche heute die Häuser in der Kapuzinerstraße, Rheinstrasse, Holzstraße, Templergasse und dem Ignazgässchen umschließen. Das in der Stadtaufnahme von 1687 genannte „Templergässchen“ neben der Ignazkirche hat nichts mit der heutigen, viel weiter entfernten Templerstrasse zu tun. Die unmittelbare Nachbarschaft des Tempelhofbezirkes zur Pfarrkirche „St. Ignatius“ führt gelegentlich zu der Annahme, ihre Gründung beruht auf den Templerorden. Diese Auffassung ist jedoch falsch, da die Pfarrei schon sehr alt ist und bereits vor der Gründung des Templerordens existierte. Konkret befand sich die Templerniederlassung in der unmittelbar südlich angrenzenden Vorstadt Selenhofen, die im 13. Jahrhundert in die Stadtbefestigung einbezogen wurde. Die Templer wählten den Platz für ihre Niederlassung in Mainz nicht willkürlich. Sie bauten einen großen, burgartigen befestigten Gutshof nämlich in der Nähe des „Grabens“, der noch heute im Stadtplan die „typische Verkehrsspinne“ im Zusammenlaufen von Fernverkehrsstraßen erkennen lässt. Somit waren die Templer an einem, zur damaligen Zeit strategisch wichtigem Verkehrsnotenpunkt, präsent und damit auch in der Lage den Waren- bzw. Personenverkehr zu kontrollieren bzw. reisende Ordensmitglieder und Pilgerer aufzunehmen und zu versorgen.

Erhalten ist von der Komturei heute nur noch eine Mauer, die in eine Weinstube integriert ist.

Schreibe einen Kommentar