✠✠✠✠✠✠ TEMPLER-BLOG ✠✠✠✠✠✠

Aussenprüfung auch für Kleinunternehmer

Als (Klein-)Unternehmer können Sie sich nicht darauf verlassen, dass das Finanzamt Sie
vergisst, so dass Sie von einer Außenprüfung verschont bleiben. Zwar muss der Staat
Personalkosten sparen und macht dabei auch vor Finanzbeamten nicht halt, wodurch
man auf die Idee kommen könnte, dass Betriebsprüfer nur noch in mittlere und große
Betriebe geschickt werden.

Dem ist leider nicht so. Denn zum einen sind die Staatskassen trotz hoher
Steuereinnahmen chronisch leer, so dass auch Klein- und Kleinstunternehmen nicht
mehr unbehelligt bleiben, zumal sie sich keine versierten Steuerberater und
Steueranwälte leisten können, wodurch die Fehlerquote hier in der Regel deutlich höher
ist und es fast immer zu Steuernachzahlungen kommt. Zum anderen sind heutzutage die
Sachbearbeiter besser auf Ungereimtheiten geschult und die elektronischen
Kontrollmechanismen sehr ausgefeilt, so dass der Finanzamt-Computer Alarm schlägt,
wenn etwas nicht stimmig zu sein scheint.

• Eine Gefahrenquelle, die außerhalb des Einflussbereiches des Steuerpflichtigen
liegt, sind die Steuererklärungen anderer Steuerzahler. Werden dort Ausgaben
aufgrund von Rechnungen Ihrerseits geltend gemacht, wird über
Kontrollmitteilungen ermittelt, ob Sie diese Einnahmen selbst versteuert haben.
• Für jede Art von Betrieb hat das Finanzamt Referenzzahlen in Bezug auf Umsatz,
Ausgaben und Gewinn. Treten hier eklatante Abweichungen zum Durchschnitt auf,
wird nachgefragt oder gar geprüft.
• Eine unglaubwürdige oder nicht nachvollziehbare Einnahme-Überschuss-Rechnung
bzw. Bilanz führt fast immer zu Überprüfungen.
• Wurden in der Vergangenheit bereits Fehler in der Steuererklärung gefunden, wird
bei zukünftigen genauer hingeschaut.
• Auch nicht gut macht sich, wenn die Geschäftseinlagen hoch sind, obwohl das
Privatvermögen gering ist.
• Die Erstattung von Vorsteuerüberschüssen wird überhaupt nicht mehr gern
gesehen. Da hier in der Vergangenheit im großen Stil betrogen worden ist, wird erst
geprüft, bevor gezahlt wird.
• Verluste sind bei einem Unternehmen immer mal möglich; höhere Verluste über
einen längeren Zeitraum dagegen machen Finanzbeamte misstrauisch.
• Wer in der Vergangenheit seine steuerlichen Pflichten und Fristen häufig versäumt
hatte, wird schärfer beobachtet.
• Auch eine Änderung der Rechtsform des Unternehmens kann Argwohn hervorrufen
und Betriebsprüfer aktivieren.
• Und ganz suspekt ist die Aufgabe eines profitablen Unternehmens oder seine
Verlagerung ins Ausland.

Weitere Gründe für eine Betriebsprüfung können sein:

• Frühere Betriebsprüfungen führten zu erheblichen Steuernachforderungen
• Starke oder plötzliche Umsatzschwankungen
• Vermögenszuwachs ohne dazu passende Einnahmen
• Kostspieliger Lebensstil ohne dazu passende Einnahmen
• Wenn Sie wenig oder keine Steuern zahlen
• Änderung der Immobilienbewertung im Betriebsvermögen (Einlage oder Entnahme)

ÜBRIGENS:
Durch eine Änderung des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes hat der
Gesetzgeber den Kreis der Steuerpflichtigen erweitert, bei denen eine Außenprüfung
zulässig ist. Seit 1. Januar 2010 können alle Steuerpflichtigen geprüft werden,
die Überschusseinkünfte von mehr als 500.000 Euro im Jahr haben, selbst wenn die o.g.
Voraussetzungen nicht vorliegen!
Und wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen,
dann ist auch bei Privatpersonen mit Einkünften von weniger als 500.000 Euro eine
Außenprüfung möglich…
Häufigkeit von Außenprüfungen
Geprüft wird, wenn Angaben unklar sind oder Unregelmäßigkeiten vermutet werden
(siehe oben). Darüber hinaus werden die zu prüfenden Unternehmen per Los ermittelt
(!). Ansonsten kann mit folgender Häufigkeit gerechnet werden:
• Großbetriebe werden jährlich geprüft, wenn der Umsatz mindestens 6,25 Mio. Euro
oder der Gewinn mindestens 244.000 Euro beträgt.
• Mittelbetriebe werden durchschnittlich alle 11 Jahre geprüft.
• Kleinbetriebe mit einem Umsatz von mehr als 145.000 Euro und einem Gewinn von
über 30.000 Euro werden durchschnittlich alle 21 Jahre geprüft.
• Kleinstbetriebe mit einem Umsatz von maximal 145.000 Euro und einem Gewinn
von nicht mehr als 30.000 Euro werden durchschnittlich alle 53 Jahre geprüft.

Noch eine Zahl:
Statistisch gesehen wird nur jeder 100. Steuerzahler (auch Angestellte) mit einem Einkommen von bis zu
100.000 Euro intensiver unter die Lupe genommen.

Schreibe einen Kommentar