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Bei Missbrauchsverdacht keine Voruntersuchung abwarten

Den Vatikan erst benachrichtigen, wenn sich ein Missbrauchsverdacht bestätigt hat? Der Kirchenrechtler Georg Bier hält dieses Prozedere nicht für rechtskonform. Denn die Meldepflicht bestehe unabhängig vom Ergebnis einer Voruntersuchung.

Laut dem Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier entspricht das von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) vorgesehene Prozedere zum Umgang mit sexuellem Missbrauch nicht in allen Punkten dem Kirchenrecht. So sei etwa die Meldung eines Falls an den Vatikan erst nach Bestätigung des Anfangsverdachts durch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung “ein eklatanter Verstoß gegen universalkirchliches Recht”, schreibt Bier in der “Herder Korrespondenz” (Februar-Ausgabe). Dabei bezieht er sich auf die 2019 durch den Ständigen Rat der DBK beschlossene “Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch”.

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