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Bis zu 10.000 Euro Mietzuschuss für Staatsdiener

Am letzten Donnerstag hat der deutsche Bundesrat in verkürzter Frist das vom Bundestag beschlossene Wohngeld-Plus-Gesetz abgenickt. Angesichts der sprunghaft gestiegenen Wohnkosten soll es ab dem kommenden Jahr Haushalte mit niedrigeren Einkommen unterstützen. Durch die bislang umfangreichste Reform des Wohngelds steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte von derzeit 600.000 auf rund zwei Millionen. Der ausgezahlte Wohngeldbetrag erhöht sich durchschnittlich von heute 180 auf zukünftig 370 Euro je Monat.

Über ein ungleich größeres Zubrot aus der Staatskasse dürfen sich Beamte freuen. „Wegen der hohen Mieten erhöht das Land Nordrhein-Westfalen die Besoldung vieler Beamten massiv, sofern sie Kinder haben“, meldet die „Rheinische Post“.

Es ist ein besonders eindrucksvolles Beispiel für die Doppelmoral der Regierung Scholz. Während Berlin nicht müde wird, die Bundesbürger zum Sparen aufzurufen, genehmigt es seinen Beamten einen tiefen Schluck aus der Pulle. Dazu passt, dass die Ampelmänner und -frauen den Regierungsapparat um rund 7000 neue Stellen aufblähen. Wie ein Schlag ins Gesicht der braven Steuerzahler wirkt zudem der Ausbau des Kanzleramts. Ursprünglich geplant waren rund 600 Millionen Euro, mittlerweile sind es 780 Millionen – Tendenz weiter steigend.

1,7 Millionen deutsche Beamte profitieren vom staatlichen Geldsegen
Nun spendiert man Lehrern, Polizisten und Justizbeamten rückwirkend zum 1. Januar satte Aufschläge auf die Familienzuschläge. In Düsseldorf und Köln summiert sich dies für einen Beamten mit einem Kind auf ein Plus von 4549,16. Bei zwei Kindern sind 10.170,93 Euro. In Baden-Württemberg wiederum sollen Beamte rückwirkend für drei Jahre entschädigt werden. „Bild“ zufolge summiert sich dies je nach Wohnort und Kinderzahl auf bis zu 7.200 Euro. Insgesamt profitieren in Deutschland dem Blatt zufolge rund 1,7 Millionen Beamte von dem staatlichen Geldsegen.

Die meisten Bundesländer wollen zügig nachziehen, so „Bild“. In Bayern etwa berät derzeit das Kabinett über Höhe und Datum. Hessen zeigt sich erst zum 1. April erkenntlich. Berlin, das die Bezüge zum 1. Dezember ebenfalls erhöht, will auf Rückwirkung und Nachzahlungen verzichten. Ob die Beamten zur Miete oder im Eigenheim wohnen, spielt keine Rolle. Laut Bundesverfassungsgericht muss der Staat die Beamten so hoch besolden, dass ein vergleichbarer Lebensstandard unabhängig vom Wohnort möglich ist.

Grund für die Finanzspritze ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Ein findiger Beamter hatte gegen die zu geringe Erhöhung des Familienzuschlags bei gleichzeitig gestiegenen Mietkosten geklagt. Die Karlsruher Richter gaben ihm recht und urteilten, dass die Länder verpflichtet sind, die steigenden Wohnkosten der Beamten in der Entlohnung fair zu berücksichtigen. Hier greift das sogenannte Alimentationsprinzip. Es ist nicht auszuschließen, dass die Verfassungsrichter auch an ihre eigene Zunft dachten. Denn von ihrer Entscheidung profitieren neben den Beamten auch Richter.

Scholz & Co. werden sich auch künftig genüsslich an Steuergeldern bedienen
Der Bund der Steuerzahler zeigt sich entsprechend echauffiert. Markus Berkenkopf, Experte für Kommunalhaushalte beim BdSt in Nordrhein-Westfalen, unterstrich gegenüber „Bild“: „Die Erhöhung ist nicht nachvollziehbar. Der Eindruck entsteht, dass Lohn-Entscheidungen besonders positiv ausfallen, wenn die Entscheider selbst davon betroffen sind.“

Wenig Verständnis zeigt auch der Armutsforscher Christoph Butterwegge. „Wenn der Staat schon Beamten mit Kindern gemäß dem Alimentationsprinzip an Orten mit hohen Wohnkosten entsprechende Zuschüsse gewährt, sollte er dieses Prinzip auch auf andere Familien anwenden“, machte der Politikprofessor gegenüber der „Rheinischen Post“ deutlich und fordert mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung.

In Berlin dürfte dies auf taube Ohren stoßen. Im Gegenteil: Alles spricht dafür, dass sich die Ampel weiter genüsslich an Steuergeldern bedienen wird.
(Reitschuster)

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