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Das Obergericht hält einen Zürcher Bezirksrichter in Sachen Klimademonstranten für befangen

Er hatte im September angekündigt, Aktivisten konsequent freizusprechen. Auch unbewilligte Demos stünden unter dem Schutz der Versammlungs- und der Meinungs­äusserungs­freiheit. Nun entschied das Obergericht: Dem Richter fehle es an der gebotenen Distanz. Er sei anscheinend nicht bereit, rechtliche Argumente aller Parteien zu prüfen

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