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Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat den sogenannten Berliner Mietendeckel gekippt. Das Gesetz zur Begrenzung der Mieten auf dem angespannten Wohnungsmarkt, das vor gut einem Jahr eingeführt wurde, sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, hiess es zur Begründung.

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