Templer - Blog

Der gläserne Steuerschuldner

Die an sich für den Steuerzahler einfache Lösung mit der Abgeltungsteuer reichte den Finanzämtern nicht. Sie schafften sie wieder ab. Alles im Namen der Steuergerechtigkeit. Es wurde der sog. „automatische Informationsaustausch“ eingeführt. Damit haben sich viele Länder in- und außerhalb der EU gegenseitig verpflichtet, die Namen und Bankdaten nicht ansässiger Steuerbürger preiszugeben. Zwar wird man damit weder der Steuergestaltung von Google noch von Apple und den anderen Weltkonzernen Herr. Der Informationsaustausch ist aber geeignet, um jetzt auch den letzten nicht erklärten Cent der Rentner mit all ihren „vielen Millionen“ in der Ferne zu entdecken. Jetzt können endlich alle Namen der Steuerzahler erfasst werden, die glaubten, die Kapitalfreiheit sei grenzenlos. Leider war mit dieser Freiheit nicht auch die Entlastung von den Steuern und damit zusammenhängenden Pflichten im Heimatland gemeint.

So werden Bankdaten in 2017 das erste Mal im ganz großen Stil zwischen den Ländern ausgetauscht. Regelmäßig im September werden die Jahressalden der Inhaber von Konten im Ausland, die gutgeschriebenen Erträge, Zinsen, Dividenden etc. gemeldet.

Der Fiskus wird also auch alles über das Kapital auf Bank-, Wertpapierkonten oder Lebensversicherungen im Ausland erfahren. Der Fiskus wird sich dann die Frage vorbehalten, ob es sich bei diesen Kapitalien um „Schwarzgeld“ handelt. Zur Aufklärung dienen noch weitere Instrumente, um den gläsernen Steuerzahler zu erschaffen. So müssen die Länder auf besondere Anfragen antworten. Oder spontane Mitteilungen machen, wenn ein Land meint, einem anderen Land Verdächtiges über einen nicht ortsansässigen Steuerzahler verraten zu müssen.

Bisher haben sich bereits über 100 Länder dazu verpflichtet bzw. versprochen, gegenseitig Bankdaten auszutauschen. Von den Kanalinseln der britischen Krone bis hin zu Südafrika. Auch Österreich und die Schweiz machen bei dem Informationsaustausch ab 2018 mit. Ab da auch Andorra, Monaco bis hin zu China und Russland. Noch gibt es Lücken in Afrika, Nahost und im Pazifik. Innerhalb der Mitgliedsländer der EU geht der Austausch wegen besonderer Regelung (§ 7 EUAHiG) am weitesten. So können diese Länder auch alles über Löhne, Aufsichtsratsvergütungen, besondere Lebensversicherungen, Ruhegehälter und Mieteinkünfte in Erfahrung bringen. Informationen bekommt der belgische Fiskus nicht nur mittelbar von Kreditinstituten, sondern auch von Versicherungen, Depotverwahrstellen, Stiftungen und Trusts im Ausland.

Die Steuerfalle
Die Banken werden brav ihre Interna melden, wie wenn es nie ein Bankgeheimnis gegeben hätte. Denn andernfalls müssen die Banken die Bankenaufsicht fürchten. Um sich vom Vorwurf der Mitwisserschaft bei Geldwäsche-, Terrorismusfinanzierung oder Steuerbetrug rein zu waschen, ist nicht ausgeschlossen, dass Banken soweit gehen, das in Verdacht geratene Geld nach Belgien zurück zu überweisen. Ein Fragebogen vom Finanzamt in geeigneter Form kann sogar die Verjährung neu zum Laufen bringen. Wer darauf nicht reagiert, weil er immer noch nicht glaubt, sein gesamtes Welteinkommen in Belgien angeben zu müssen, hat jetzt mit harten Folgen zu rechnen. Um dies zu vermeiden, müsste er schon seinen Wohnsitz dahin verlegen, wo sich seine Konten befinden.

Der Fiskus kennt jetzt aufgrund der Mitteilungen die Salden der Konten, jedenfalls vom Vorjahr. Er könnte jetzt von Amts wegen Steuern erheben – nicht nur auf die Erträge, sondern auch auf das Kapital. Er kann es ohne besondere Rechtfertigung als nicht deklariertes Einkommen bewerten. Der Betroffene muss mit einer Belastung mit dem Spitzensteuersatz von 50% seines Kapitals rechnen. Er kann weiter Strafzuschläge festsetzen, die bis zu 200% betragen können.

Dazu kann er den Verdacht äußern, dass eine Straftat vorliegt. Steuerhinterziehung steht oft im Zusammenhang mit Betrug, Urkundenfälschung oder der Verwendung gefälschter Urkunden u.ä. Straftaten hat die Finanzbehörde der Staatsanwaltschaft zu melden. Dass der Steuerzahler sich in diesem Fall auf strafrechtlicher Ebene wehren muss, kann einem schwer zusetzen.

Das Geschäft des Fiskus mit den Auslandskonten.
Mit dem Zustrom der Steuerdaten gewinnt der Fiskus wegen der obigen schweren Folgen ein Druckmittel. Er kann sich auf die Furcht der Steuerbürger vor dem allmächtigen Fiskus verlassen. Damit lässt sich jetzt leicht Geld verdienen. Der Fiskus weiß, wie schwer es so manchen fällt, nach Jahrzehnten nachzuweisen, woher das Kapital stammt. Der Erbschaftssteuerbescheid als Beleg für die Rechtschaffenheit ist nicht mehr auffindbar. Der Schenkungsvertrag fehlt. Die Belege, welche die Glückssträhne mit Wertpapieren dokumentieren könnten, wurden nicht aufbewahrt.

Um den drohenden und schwerwiegenden Folgen zu entgehen, bietet der Gesetzgeber jetzt Immunität vor Strafzuschlägen oder strafrechtlicher Verfolgung und anderer Beschwernis an. Ein Gesetz vom 21.Juli 2016 sieht eine Selbstanzeige vor unter besonderen Konditionen. Bei einer Spezialeinheit können unversteuerte berufliche Einkünfte, Mieteinnahmen, für Unternehmer auch nicht bezahlte Mehrwertsteuer und/oder Sozialabgaben zur Selbstanzeige gebracht werden. Im Fall von Steuerhinterziehung bzw. Betrug darf der Fiskus bis zur Verjährung, also 7 Jahre, in 2017 bis zu den Einnahmen von 2009 zurückgehen. Die Frist läuft für diese Einnahmen ab dem 1.1. 2010.

Zweimal Steuern zahlen ist möglich.
Die seitdem hinterzogenen Zinsen, Dividenden etc. werden zusätzlich mit 20 Punkten belastet. Sparzinsen werden mit 15% besteuert. Dazu kommen weitere 20 Punkte, macht 35%. Dass damals z.B. bereits wie in Luxemburg 35 % Abgeltungsteuer belastet wurde, muss der Fiskus nicht unbedingt berücksichtigen. Man zahlt in solchen Fällen womöglich schließlich zwei Mal Steuern. Dividenden werden mit 25% plus 20 Punkte macht 45% belastet. Berufliche Einkünfte unterliegen in der Spitze 50% plus 20%. Wenn man noch die Beiträge für die Sozialversicherung von rund 15 % berücksichtigt, die bezahlt werden müssen, sind schon deswegen 85% des Geldes weg. Die Punkte decken allerdings alle Strafen, Zuschläge, Verspätungszinsen ab.

Schlimm kommt es für denjenigen, der nicht die Herkunft seines Kapitals, die Grundlage für seine Zinsen, Dividenden nachweisen kann. In diesem Fall ist der Preis für die Immunität auf 36% vom Kapital festgesetzt. Der Informationsaustausch revolutioniert alles. Man hat keine Wahl. Ohne dieses Immunitätsangebot sind die Folgen kaum mehr kalkulierbar. Der gläserne Mensch ist geboren.

Schreibe einen Kommentar