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Der Vatikan-Prozess gegen eine Leiche

Das “Kunststück” gelang den Papst Stephan VI. (VII.) († 897) war Papst von Mai 896 bis Juli oder August 897.

Stephan VI. war zuvor Bischof von Anagni, zu dem ihn sein Vorgänger Formosus ernannt hatte. Er hatte Stephan auch zum Kardinal ernannt.

Stephans Vorgänger im Papstamt war Bonifatius VI., der eines natürlichen Todes starb. Die Umstände von Stephans Papstwahl sind unklar, jedoch wurde er von einer der mächtigen römischen Familien unterstützt, dem Haus Spoleto, das zu dieser Zeit mit anderen Familien um den Einfluss auf das Papsttum stritt.

Stephan ist vor allem bekannt durch den Prozess gegen Formosus, der als Leichensynode bekannt wurde und der ohne Zweifel auf Druck Spoletos zustande kam. Bei diesem Prozess im Januar 897 wurde Formosus’ verwesender Körper, der bereits seit mehr als 9 Monaten begraben war, exhumiert, vor Gericht gestellt und wegen Meineids und Usurpation verurteilt. Daraufhin wurde die Leiche in den Tiber geworfen. Anhänger des Formosus fischten den Leichnam jedoch heraus und begruben ihn heimlich, erst später wurde der Körper in sein Grab in St. Peter zurückgebracht.

Der Prozess löste einen Aufstand aus, der – obwohl die Anstifter Lambert von Spoleto und seine Mutter Ageltrude ihre Herrschaft über Rom zu Beginn des Jahres 897 wiederhergestellt hatten – damit endete, dass Stephan VI. eingekerkert und im folgenden Sommer stranguliert wurde. Sein Nachfolger wurde Romanus.

Damals war der Papst noch nicht unfehlbar. Die Päpste wurden es erst 1870.
Der Papst ist nicht unfehlbar als Privatperson, sondern als ‚persona publica’. Nach diesem Dogma ist der Papst unfehlbar, wenn er ‚ex cathedra’, das heißt, in Ausübung seines obersten Lehr- und Hirtenamtes eine Wahrheit des Glaubens und der Sitten für die ganze Kirche verkündet.

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