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Deutsches Höchstgericht hebt Verbot von Sterbehilfe auf

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das Verbot, Sterbewilligen die Selbsttötung zu ermöglichen, für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz vom Dezember 2015 gegen die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung ist damit nichtig und kann nicht mehr angewendet werden. Kritik kam von den Kirchen.

Verweis auf „selbstbestimmtes Leben“
„Die Entscheidung im vorliegenden Verfahren ist uns nicht leichtgefallen“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle heute vor der Urteilsbegründung. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen.

Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben sei auch nicht „auf schwere und unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt. Es besteht in jeder Phase menschlichen Lebens“, sagte Voßkuhle in Karlsruhe. Das Strafgesetz entleere aber dieses Recht. Es mache dem Einzelnen faktisch weitgehend unmöglich, Suizidhilfe zu erhalten. Das sei nicht angemessen.

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