Templer - Blog

⚔️ Die Anklagepunkte

Der Arrestationsbefehl für die Templer, erlassen durch den französischen König Philipp IV. im September 1307, enthielt die ersten Anklagepunkte: während ihrer Professzeremonie sollen die Ordensbrüder dreimal Christus verleugnen, dreimal auf ein Kruzifix spucken, sich einen dreifachen Kuß erteilen auf “das Ende des Rückgrates”, den Nabel und den Mund, sich mit ihrem Gelübde zur Homosexualität verpflichten und überdies hätten sie “Gott verlassen und Dämonen angebetet”. Dies sind die Anschuldigungen, die das gesamte Mittelalter hindurch in literarischen und historischen Werken gegen die Moslems erhoben werden. Jene, so wurde behauptet, zwängen ihre christlichen Gefangenen, ihren Glauben zu verleugnen und auf das Kreuz zu spucken und praktizierten dies auch selbst. Diese Anschuldigungen gegen die Moslems in der Zeit der Kreuzzüge mögen zum Teil der historischen Wahrheit entsprechen — die Anklage der Götzenverehrung ist jedoch rein legendär. Aber in zahlreichen Chansons de geste und hagiographischen Werken findet man “mohammedanische Götzen”, zum Beispiel auch einen “Baphomet”! Das heißt, im Grunde beschuldigte König Philipp die Templer, Mohammedaner der Legende geworden zu sein. Man findet ausserdem Parallelen zwischen den gegen die Templer erhobenen Anklagepunkte und denen gegen Papst Bonifaz VIII., die ebenfalls auf Geheiß Philipps fabriziert wurden. Die Beschuldigung der unsittlichen Küsse stammt vermutlich aus dem Volksglauben, wo Erzählungen über Analküsse als Zeichen des Lehnseides an den Teufel im Umlauf waren. Aber vielleicht ist dieser Punkt auch eine einfache Verkehrung allgemeiner liturgischer Praktiken, die den Mundkuß und einen Kuß auf die Brust als Zeichen des Friedens kannten.

Diese ersten Anklageartikel bildeten die Verhörgrundlage in den ersten beiden Verfahren des Prozesses. Philipp IV. hatte seinen Gendarmen befohlen, besonders auf dem Geständnis der Verleugnung Christi zu insistieren — wenn nötig, mit Hilfe der Folter. Die Geständnisse der Templer aus diesen beiden Verfahren, zunächst vor den Beamten des Königs, dann vor der Inquisition, dienten als Grundlage für die Ausformulierung einer Liste von 88 Anklagepunkten, die 1308 für die Diözesankommissionen des dritten Verfahrens redigiert wurde. In dieser Liste findet man nun verschiedene Varianten für die Verleugnung, die Profanation des Kreuzes und, vor allem, die verschiedensten Beschreibungen des angeblichen Idols: dieses sei ein schwarzer Kopf; ein weisser Kopf; dann wieder ein Götze mit drei Gesichtern, einer mit vier Füßen, eine goldene Statuette…. Die Zeugen greifen bei ihrer Aussage offensichtlich auf Beschreibungen von Idolen zurück, die sie aus der Hagiographie, aus biblischen Erzählungen oder aus dem ikonographischen Programm von Kirchen kannten. So taucht ein dreiköpfiger Antichrist zum Beispiel in der französischen Bible Moralisée auf. Beschreibungen und Abbildungen von Idolen fnden sich auch in den mittelalterlichen Papstprophetien, die dem Mönch Joachim von Fiore zugeschrieben wurden: in diesem Fall handelt es sich um einen Kopf oder Büste eines bärtigen Mannes. Andere Beschreibungen orientieren sich an den zu dieser Zeit nicht seltenen Schädelreliquiaren. Die zweite Liste der Anklagepunkte enthält aber auch viele neue Beschuldigungen theologischer Art gegen die Templer, die den bischöflichen Kommissaren dabei helfen sollten, die angebliche Häresie der Ordensbrüder einzuordnen. Man findet hier zum Beispiel Fragen über den Glauben und die Sakramente der Kirche, insbesondere die Eucharistie. Fast in allen Fällen bekräftigen sowohl die externen Zeugen als auch die Templer selbst ihren Glauben an die Eucharistie, auch wenn sie im vorangehenden Zeugnis aussagen, sie hätten Christus verleugnet. Aber dieses Paradoxon wurde von den Kommissaren nicht weiter verfolgt. Erstmalig taucht in dieser zweiten Liste von Anklagepunkten auch der Vorwurf der Anbetung einer Katze auf, ein Element, das aus der deutschen anti-häretischen Tradition stammt.

Die 88 Artikel wurden in die Liste der päpstlichen Kommission des vierten Verfahrens übernommen und auf 127 Artikel mit weiteren “technischen” Fragen zu Art und Umfang der angenommenen Häresie erweitert.

Andere Anklagepunkte gibt die Chronik von Saint-Denis (um 1400). In diesen Artikeln finden sich folgende Vorwürfe: 1. Nachdem die Templer ihr Habit erhalten haben, verleugnen sie Gott und spucken auf das Kreuz, 2. sie beten ein Götzenbild an, 3. sie verrieten König Louis IX. (den späteren Heiligen) während des Kreuzzuges und lieferten die Stadt Akko dem Feind aus, 4. sie machten gemeinsame Sache mit den moslemischen Herrschern und verkauften die Christen, 5. sie hatten homosexuelle Beziehungen untereinander, 6. sie hatten sexuelle Beziehungen zu Frauen und rösteten die aus diesen Verbindungen stammenden Kinder über dem Feuer, um mit dem dabei gewonnenen Fett ihre Götzen zu salben, 7. sie banden ihre Gürtel um jene Götzen um sie zu weihen, 8. es war den Brüdern verboten, ein Haus zu betreten, in dem eine Entbindung stattfand und es war ihnen verboten, Kinder zu taufen. Die Artikel 1, 2, 5 und 7 der Liste entsprechen den aus dem Prozess bekannten Vorwürfen. Artikel 8 ähnelt einer Vorschrift aus der Ordensregel, die Patenschaften betrifft. Artikel 3 und 4 wiederholen alte Kritiken an der Ordenspolitik. Aber Artikel 6 ist in Zusammenhang mit den Templern vollkommen neu. Nichtsdestoweniger handelt es sich um einen alten legendären Vorwurf gegen häretische Gruppen aller Art. Er findet sich beispielsweise bereits in einer Erzählung des Jahres 1022 über angebliche Häretiker in Orleans. Und schon gegen die Christen im Alten Rom führte man den Vorwurf des rituellen Kindsmordes auf, ebenso wie später gegen die Juden in Mitteleuropa.

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