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Die weitgehend unbekannte Riesen-Gefahr für Ihr Leben und Vermögen

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wer Sie vertritt, wenn Sie es selbst nicht mehr können, z.B. wegen eines Unfalls einer oder Krankheit? Hier lauert eine weitgehend unbekannte Riesen-Gefahr für Ihr Leben und Vermögen! So vermeiden Sie sie clever, ansonsten bestimmen fremde Personen darüber! Mit 2 ungeheuerlichen Videos zur Veranschaulichung:

Wenn Sie bisher glaubten, dass Sie Ihr Ehe- oder Lebenspartner vertritt, wenn Sie es nicht mehr können, unterliegen Sie einen großen Irrtum. Zur Verdeutlichung hier ein schier unglaublicher Bericht aus dem wirklichen Leben:  VIDEO ANSEHEN

Wie Sie sehen konnten, gibt es keine gesetzliches Vertretungsrecht für Erwachsene (die gibt es nur für Minderjährige), selbst wenn man miteinander verheiratet ist. Unglaublich, aber so ist das Gesetz.

Wenn keine sog. Vorsorgevollmacht vorliegt, wird von Amts wegen oder auf Antrag ein Betreuer bestellt. Das hat zur Konsequenz, dass eine fremde Person über das Schicksal eines Ehepaares bzw. einer Familie bestimmt. Und auch über deren Vermögen.
Dieser Zustand bleibt bestehen, solange die betroffene Person sich nicht wieder selbst vertreten kann, also im schlimmsten Fall den Rest ihres Lebens!

90% der deutschen Bevölkerung hat keine solche Vorsorgevollmacht erteilt. Gehören Sie dazu? Dann sind Sie in Gefahr, eines Tages fremdbestimmt zu werden.

Es gibt freilich auch die Möglichkeit, dass der (Ehe-)Partner als Betreuer bestellt wird. Doch hier lauern weitere Gefahren, wenn nicht gar Katastrophen. Zur Verdeutlichung ein weiteres Video. Der Fall ist unglaublich, aber kein Einzelfall:  VIDEO ANSEHEN

Wenn der (Ehe-)Partner zum Betreuer wird, dann ist er in allererster Linie dies – ein Betreuer. Und das schließt nicht nur Rechte, sondern vor allem auch gravierende Pflichten mit ein. Letztendlich müssen Sie nun insbesondere über früher in der Regel gemeinsam verwaltetes Geld auf Heller und Pfennig Rechenschaft ablegen.

Wie können Sie eine Katastrophe wie im letzten Video clever vermeiden?

Die Lösung ist ganz einfach: Sie sollten nicht Betreuer, sondern nur Bevollmächtigter sein. Dann sind Sie dem Betreuungsgericht keine Rechenschaft schuldig!

Was müssen Sie also jetzt tun?

Sie müssen sich die entsprechenden Vollmachten beschaffen, um voll handlungsfähig zu bleiben und nicht haftbar zu werden.

Allerdings: Diese Vollmachten müssen auch rechtskonform sein, sonst nützen sie Ihnen gar nichts. Das muss von Anfang an stimmen, eine zweite Chance bekommen Sie nicht (das heißt, eine Ersatzvollmacht wird nicht anerkannt).

Wie teuer ist das?

Die Kosten von Rechtsanwälten und Notaren ergeben sich aus deren Gebührenordnungen und richten sich nach dem Vermögen des Mandanten. Ein Anwalt wird normalerweise 400 bis 800 Euro verlangen, ein Notar zwischen 300 und1.300 Euro.

Im Internet gibt es sogar über hundert kostenlose Vorlagen. Nur ist hier die Frage: Welche ist die richtige, ist rechtskonform und konkret genug? Wie gesagt, es gibt keine zweite Chance, wenn man eine Vollmacht vorlegt, die das Gericht nicht anerkennt.

Und dann gibt es noch diverse Arten von Vollmachten:

  • Gesamtvollmacht inkl. Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Unternehmer-Vollmacht
  • Sorgerechtsverfügung

Sie sehen, die Sache ist durchaus etwas komplex und nicht billig. Dennoch sollten Sie alles so bald wie möglich regeln, damit es nie zu spät ist. Aber ich habe eine gute und günstige Empfehlung für Sie:

Die Rechtsanwältin Claudia Möller erstellt Ihnen alles für 249 Euro pro Person, der Ehepartner zahlt nur 199 Euro. Die Sorgerechtsverfügung kostet gar nur 89 Euro.
Und wer immer auf dem Laufenden bleiben will, kann einen jährlichen Update-Service dazu buchen, der nur 39 Euro p.a. kostet.

Kontakt und weitere Informationen:

Claudia Möller
Tel.: 04102 / 45 48 22
Internet: http://moeller.juradirekt.com/

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