Templer - Blog

Eine Hausdurchsuchung in Corona-Zeiten

Die österreichische Polizei hat das Haus von Finanzminister Blümel durchsucht. Die Behörden werfen dem ÖVP-Politiker und Kurz-Vertrautem Korruption und Bestechlichkeit vor.

Allerdings hat die Sache einen kleinen Schönheitsfehler:
Die Hausdurchsuchung wurde am 23. Dezember 2020 angeordnet und erst am 11. Februar durchgeführt.
Die Staatsanwaltschaft meint dass es in der Coronazeit für die Planung einer Hausdurchsuchung eine gewisse Vorlaufzeit braucht.
Wie Ahnungslos sind wir Bürger doch. Wir meinen, dass man den von einem Richter unterschriebenen Auftrag  an die Polizei schickt – und fertig
Ausserdem hat der Rechtsanwalt des Ministers am 1. Februar bei Gericht wegen allfälliger Ermittlungsverfahren gegen seinen Klienten angefragt. Wusste er da schon von der Hausdurchsuchung.

Angriff ist die beste Verteidigung.
Am Samstag wurde eine gesalzene parlamentarische Anfrage des türkisen Klubs an das grüne Justizressort veröffentlicht, in der das Vorgehen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Causa Blümel infrage gestellt wird. Das bezeichneten die Grünen prompt als “türkise Nebelgranante”. Am Sonntag wurde bekannt, dass die Volkspartei 13 Klagen wegen Beleidigung und übler Nachrede einbringen möchte – betroffen seien vor allem Postings in sozialen Netzwerken.

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