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Erstmals stehen Angehörige eines Geheimdienstes vor Gericht.

Im deutschen Koblenz hat heute ein Prozess begonnen, der wegweisend für die internationale Gerichtsbarkeit werden könnte. Erstmals stehen Angehörige des syrischen Geheimdienstes wegen Folter und Mord vor Gericht. Der Hauptangeklagte soll in Damaskus die Einheit “Ermittlungen” geleitet und die Verbrechen an 4.000 Häftlingen, im angegliederten Gefängnis, begangen haben.
Offensichtlich ist der Angeklagte vom syrischen Geheimdienst “abgesprungen” und wollte in Deutschland als Flüchtling ein neues Leben beginnen. Da schützt ihm natürlich niemand mehr. Blöd gelaufen!

Üblicherweise sind Angehörige des Geheimdienstes Mitarbeiter der Botschaften und genießt die uneingeschränkt Immunität von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaates. In Botschaften der USA sind etwa 50% der Belegschaft Angehörige der verschiedenen amerikanischen Geheimdienste.

Im Lager Guantanamo Bay auf Kuba hat der US- Geheimdienst ebenso gefoltert. Ob auch in Polen ist unklar. In beiden Lagern galt nicht mehr das US-Recht.

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