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Frankreich: Gericht weist Berufung gegen Kardinal Barbarin ab

Die gegen den französischen Kardinal Philippe Barbarin wegen Missbrauchsvertuschung eingelegte Berufung ist abgewiesen worden.

Barbarin kann damit nicht von den Betroffenen zivilrechtlich für mögliche Schäden haftbar gemacht werden, wie französische Medien am Mittwoch berichteten.
Zivilkläger hatten zuvor Berufung gegen das im vergangenen Jahr beendete Strafverfahren eingelegt, in dem es um sexuelle Übergriffe ging, die sie als Minderjährige erlitten und die Babarin nicht angezeigt hatte. Damals wurde Barbarin freigesprochen.

Volljährigkeit der Betroffenen
Das französische Kassationsgericht vertrat nun die Auffassung, dass die Verpflichtung Barbarins zur Anzeige der Übergriffe zu dem Zeitpunkt entfiel, als die Opfer volljährig und somit selbst in der Lage waren, Anzeige zu erstatten. Forderungen nach Schadenersatzzahlungen an Barbarin seien somit nicht rechtskonform, hieß es. Die Entscheidung des Kassationsgerichts hat keine Auswirkungen auf den strafrechtlichen Aspekt des Falles.

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