Templer - Blog

Geldverleih der Templer

Zu dieser Zeit war es Christen generell verboten,
Geld gegen Zinsen zu verleihen, und daher war
das Zinsgeschäft traditionell auf die Juden
beschränkt. Die Templer landen jedoch einen
Weg, dieses Verbot zu umgehen. Da es erlaubt
war, Pacht oder Miete für ein Gebäude oder ein
Stück Land zu erheben, bedienten sie sich desselben
Mechanismus und hoben eine „Miete”
anstelle von Zinsen für ihre Dienste ein. Diese
musste im Voraus gezahlt werden und wurde dem
verliehenen Kapital zugeschlagen.

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