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Grosse Geldgeschenke müssen zurückbezahlt werden

Der BGH hat entschieden, dass ein Ex-Partner nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin ihren Eltern größere Geldgeschenke zurückzahlen muss, aber nur, wenn die Beziehung ungewöhnlich schnell zerbricht und das Geschenk auf lange Sicht – wie bei einer Immobilie oder einem Grundstück – ausgelegt ist. BGH 10. Zivilsenat / X ZR 107/16

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