Das ist passiert: Ketanji Brown Jackson hat sich gegen alle Widerstände durchgesetzt: Der Senat bestätigt sie als erste schwarze Richterin für das oberste Gericht der USA, den Supreme Court. Die Kritik der Republikaner, die nicht einmal vor schrägen Nazi-Vergleichen zurückschreckten, perlte an der makellosen Biografie der Harvard-Absolventin ab. Im Sommer tritt die 51-Jährige die Nachfolge des progressiven Richters Stephen Breyer an, für den sie einst gearbeitet hatte und der nun mit 83 Jahren in Rente geht. Zum Bericht
Darum ist es wichtig: Die Afroamerikanerin war von Präsident Joe Biden nominiert worden. Seine Demokraten verfügen im Senat mit der Stimme der Vizepräsidentin Kamala Harris über eine hauchdünne Mehrheit. Letztlich wurde Jacksons Nomination am Donnerstag mit 53 zu 47 Stimmen bestätigt, weil auch drei Republikaner für sie votierten: Susan Collins, Lisa Murkowski und Mitt Romney. Die Senatoren schienen damit ein klares Zeichen gegen eine ungesunde Politisierung der Richterwahlen in den USA setzen zu wollen. An der ideologischen Ausrichtung des Supreme Court mit 6 konservativen und 3 progressiven Richtern wird sich allerdings nichts ändern.
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Nur wenn Sie dann auf den Link in der Bestätigungsmail klicken, wird ein neues Kennwort für Sie erstellt.
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Surferlebnis zu verbessern und um personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.