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⚔️ Komturei Hönningen (Deutschland)

Bad Hönningen ist heute eine Stadt im Landkreis Neuwied, Bundesland Rheinland- Pfalz. Im gleichen Bundesland existiert außerdem der Ort Hönningen (Landkreis Ahrweiler). Auch verwendet die einschlägige FachQuellen des Artikels und weiterführende Literatur meist nur den Ortsnamen Hönningen, so dass es zu Unklarheiten kommen kann. Grund des Problems ist die Tatsache, dass die damalige Gemeinde Hönningen erst 1950 von der Landesregierung den Titel “Bad” erhalten hat. Als Orientierungshilfe kann die nicht von der Hand zu weisende Verbindung zwischen Bad Hönningen und Bad Breisig herangezogen werden. Beide Orte liegen in unmittelbarer Nachbarschaft und sind nur durch den Rhein getrennt. Um der Geschichte weitgehendst zu entsprechen wird in den weiteren Ausführungen der alte Ortsname Hönningen bzw. Hoyngin verwendet.

Den vorhandenen Unterlagen folgend, scheint die Hönninger Niederlassung der Templer bereits vor 1225 bestanden zu haben. Sie könnte damit als eine der ältesten im früheren deutschen Reich gelten. Den ersten Hinweis auf die Templer von Hönningen findet man in einem Urbar der Prämonstratensabtei St. Pantaleon in Köln, das vor 1225 fertiggestellt wurde. Es heißt dort: “Folgende sind die Einlöser des Weinzinses zu Hoyngin: “Die Herrn von Rommersdorf 3 Maß, der Hof von Herkinheld (Arienheller) 17 Viertelmaß, die Gäste vom Tempel 8 Viertelmaß (=ca. 40 Liter)”. Die Abtei hatte den Templern demnach Weingärten verpachtet hatte und erhielt dafür 8 Viertelmaß Wein als Pacht.
Bei diesem Pachtverhältnis sollte es noch sehr lange bleiben, denn die Verbindlichkeit der Tempelherren (bzw. deren Rechtsnachfolger) zugunsten von St. Pantaleon wird auch noch in einer Urkunde aus dem Jahr 1335 erwähnt, als die Hönninger Güter der Pantaleonsabtei auf dem Tauschweg in die Verfügungsmacht der Prämonstratenserabtei Rommersdorf gelangten (St. A. Ko. = Staatsarchiv Koblenz: 162/218). Nur kurze Zeit nach der Erwähnung in dem genannten Kölner Urbar, nämlich am 12.03.1227, schenkte der Kreuzfahrer Graf Heinrich III. von Sayn und seine Gemahlin Mechthilde sowie eine Witwe von Lois (Looz) – Ada mit Vornamen – dem Templerorden ihre “Rechte an den Gütern des Ritters von der Mühle (de Molandino), mit Ausnahme jener, die zum Gertrudenhof in Brole (Rheinbrohl) gehörten, auf dessen Vogteirechte der Graf Heinrich nicht verzichten will (MRR II = Mittelrheinische Regesten, 1748)”. Dem Wappen der gesiegelten Urkunde nach, könnte die Gräfin Ada eine Sayner Tochter gewesen sein. Beweis für das frühe Vorhandensein von Mühle und Tempelhof mag eine Deutschherrenurkunde vom 25. März 1305 sein, in der die Vertragspartner von ihrem eignen Land “gelegen an der Erkenbach, dem Hause der Tempelherren gegenüber” sprechen. Da ein Erkenbach identisch mit einem Mühlenbach ist, liegt es nah zu vermuten, dass der Tempelhof ein früherer Besitz des Ritters von der Mühle gewesen ist. Spätestens in den 60er Jahren des 13. Jahrhunderts war das Haus von Hönningen Komturei geworden. Eine Urkunde aus dem Jahr 1268 bezüglich des Verkaufes eines Erbzinses erwähnt “den Komtur und Rektor der Häuser der Miliz des Tempels in Hoyngen und in Briske (=Breisig)”. Dabei handelt es sich wahrscheinlich um den Verkauf eines Zinses aus dem Haus in Frankfurt an das Kloster Thron (Codex dipl. Moenofrancofurtanus, a.a.O. Nr. 483). Die Urkunde zeigt überdies die enge Verbindung der beiden Niederlassungen in Hönningen und Niederbreisig an.
Der Ausbau des Besitzes der Komturei Hönningen erfolgte auf diversen Wegen. 1273 beispielsweise überreichten Gerlach von Isenburg und dessen Gemahlin Elisabeth den Templern einen Schuldschein über 13 Mark Sterling. Gewissermaßen als Zinsen für das erhaltene Geld geben sie dem Orden dafür die Berechtigung, bis zur Rückzahlung der Summe in der Hönninger Gemarkung 400 Schafe – alt und jung – zu halten (MRR III, 2782 St. A. Ko. 55 c 2/2). Die Erlaubnis zur Haltung von 400 Schafen lässt auf eine relativ große Wollproduktion schließen, welche in den Händen des Templerordens von Hönningen lag. Es kann vermutet werden, dass die Komturei damit die Ordensmitglieder im heiligem Land unterstützte bzw. den entsprechenden Eigenbedarf im Abendland damit abdeckte. In wie weit Hönningen dazu in ihren Responsorien verpflichtet war, ist jedoch unklar. Wie wenig Eile zum Beispiel die Arensfelder es mit der Rückzahlung (oder die Templer mit der Rückforderung) der Schuld hatten, ergibt eine weitere Urkunde (St.A.Ko. 55 c 2/3) vom 26.März 1306, als Johann von Arenfels und seine Gemahlin Katharina – die Nachkommen des genannten Gerlach – die gleiche Schuld und deren Rechtsfolgen gegenüber den Templern bestätigten. Zu den Zeugen der letztgenannten Urkunde zählen unter anderem der Templergeistliche Theoderich, die Brüder Gerlach von Hersel und Konrad von Breisich sowie Dodo, der Schultheiß von Hönningen.
Neben Schafhaltung betrieb der Templerorden auch Weinanbau in den der Komturei Hönningen zugeordneten Gebieten. Dies geht aus einer Urkunde aus dem Jahr 1283 (Goerz, a.a.O. IV, Nr. 1064) hervor. In dieser verzichtet Gerlach von Isenburg und seine Frau Elisabeth auf ihr Lehensrecht an dem von Johannes den Templern verkauften Weinberg daselbst, der “Ditwinesberg” genannt wurde.

Urkundlich nachweisbar war Hönningen 1317 Sitz eines Johanniterkomturs und für die Rentenzahlungen an die ehemaligen dort lebenden Templer verantwortlich. Das Grundstück des damaligen Templerhofes befindet sich heute in Privatbesitz und ist somit der Öffentlichkeit leider nicht zugänglich.

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