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Neuer Mosaikstein des zukünftigen Überwachungsstaats

Ende Oktober wurde in Deutschland der Entwurf des „Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes“ (SDG II) verabschiedet. Wie üblich, soll damit vordergründig Geldwäsche und organisierte Finanzkriminalität bekämpft werden. Unter anderem geht es darum, Vermögen aus Straftaten und fragwürdigen Quellen leichter zu sanktionieren. Dazu wird auch eine neue Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität geschaffen. Doch bei der zukünftigen Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) sollen auch alle Daten von den Grundbuch- und Katasterämtern der einzelnen Bundesländer in einem Transparenzregister überführt und verfügbar gemacht werden. Gleichzeitig sind zukünftig beim Immobilienkauf Bezahlungen in bar, in Kryptowährungen und Edelmetallen verboten. In der Tat war dies ein lang bekanntes Schlupfloch der organisierten Kriminalität.

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