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Wie kriminell sind Geheimdienste?

Wir müssen wohl anerkennen, dass jeder Staat der Welt einen Geheimdienst hat. Manche Staaten haben einen effizienteren manche einen weniger effizienteren. Die USA hat gleich 17 dieser Dienste.

Weiters ist klar, dass die Geheimdienste im gesetzlosen Raum arbeite. Nur manchmal kommen Verbrechen an die Öffentlichkeit. Meist regt sich unsere Presse speziell über Verbrechen der russischen, der chinesischen und der nordkoreanischen Dienste auf.
Von allen anderen hört man weniger. Heisst das, dass diese Geheimdienste sich nach den Gesetzen halten? Natürlich nicht.

Nehmen wir da einmal die USA mit ihren Foltergefängnissen und Guantanamo Bay in Kuba. Die Gefangenen unterliegen hier nicht den US-Gesetzen. Wenn da jemand etwas an die Öffentlichkeit bringt, wird er zum Staatsfeind Nummer eins. Er wird auf der ganzen Welt gesucht und kommt für Jahrzehnte in der USA ins Gefängnis oder wird sogar hingerichtet. Auch die Betäubung und Entführung ist nicht unüblich.

Seinerzeit geschah dies sogar beim panamänischen Staatsoberhaupt Norjega, genannt „Pineapple Face“. Er war einst Freund der USA und gelangte durch sie zur Macht. 1989 fielen die Vereinigten Staaten in Panama ein. Norjega flüchtete sich in die Botschaft des Vatikans. Da er nicht freiwillig herauskommen wollte, beschallte man die Botschaft Tag und Nacht von allen Seiten mit Hard Rock. Schliesslich wurde er gefangen genommen betäubt und in die USA gebracht, wo er im April 1992 wegen Drogenhandels, Erpressung und Geldwäsche verurteilt wurde.
Norjegs Inhaftierung in den USA endete im September 2007. Er wurde dann nach Frankreich ausgeliefert, wo er erneut verurteilt und später nach Panama deportiert wurde . Ende 2014 in Panama inhaftiert.

Denken Sie an der Whistleblower Edward Snowden der noch immer auf der Flucht ist. Edward Snowden droht nicht die Todesstrafe. Das sicherte US-Justizminister Eric Holder seinem russischen Kollegen Alexander Konowalow in einem Schreiben zu. Auf die Taten, die Snowden vorgeworfen würden, stehe ohnehin nicht die Todesstrafe, schrieb Holder. Falls neue Vorwürfe erhoben würden, die mit dem Tod bestraft werden könnten, werde die Regierung diese Bestrafung nicht fordern. Er werde vor ein Zivilgericht gestellt. Auch die Gefahr einer Folterung Snowdens bestehe nicht, stellte Holder klar. Offenbar zielt sein Schreiben darauf ab, dass Russland den Asylantrag des Whistleblowers zurückweist. Das Dokument enthält keine Forderungen nach Auslieferung oder Abschiebung”, hieß es in der Stellungnahme aus Moskau. Zuvor hatten die USA mehrfach die Auslieferung Snowdens verlangt.

Oder denken Sie an den Staatsfeind Julian Assange. Seit 2012 hatte Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London ausgeharrt, nachdem die schwedische Staatsanwaltschaft wegen Vergewaltigungsvorwürfen einen europäischen Haftbefehl gegen ihn ausgestellt hatte. Assange befürchtete, über Skandinavien in die USA ausgeliefert zu werden, und bat Ecuador daher um politisches Asyl. Als er im Mai vergangenen Jahres nach einem Regierungswechsel in Ecuador die Botschaft verlassen musste, nahm ihn die britische Polizei umgehend fest.
Am 24. Februar begann in London der Auslieferungsprozess gegen Julian Assange. Das Verfahren entscheidet nicht nur darüber, ob die britischen Behörden den Wikileaks-Gründer an die USA übergeben müssen, sondern es verhandelt implizit auch den Status all derer, die Fehlverhalten von Unternehmen, Behörden und Regierungen aufdecken. Damit aber kommt dem Prozess richtungsweisende Bedeutung zu.

Beide haben nichts anderes getan als Verbrechen der US-Geheimdienste aufgedeckt zu haben.
Die Geheimdienste nennen das Geheimnis- oder sogar Landesverrat.
Der Grat zwischen Strafrecht und Pressefreiheit ist schmal.

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