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Österreichische Polizisten jetzt in Ungarn im Einsatz

ORF1 liegt der Dienstbefehl für den Einsatz vor, aus dem auch die rechtliche Grundlage dafür ersichtlich ist: Der Prümer Vertrag von 13 EU-Staaten und ein Kooperationsvertrag zwischen Österreich und Ungarn, wonach ein gemischter Streifendienst zur Verhinderung von Straftaten möglich ist. Die Polizistinnen und Polizisten dürfen in Ungarn Personen anhalten, deren Identität feststellen, Kleidung und Gepäck durchsuchen – andere Maßnahmen und Zwangsmaßnahmen sollen dann laut Vertrag die ungarischen Behörden durchführen, außer es sei der Erfolg der Amtshandlung gefährdet.

Laut dem Bericht gehen die Möglichkeiten der heimischen Polizeibeamte aber noch weiter: Zwei von ihnen sitzen in einem Auto, allerdings ohne ungarischen Kollegen oder Kollegin. Im ungarischen Einsatzbefehl steht demnach außerdem, dass die österreichischen Polizistinnen und Polizisten Fahrzeuge und Menschen selbstständig zu verfolgen haben und Menschengruppen selbstständig anhalten können, gegebenenfalls mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen.

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