Templer - Blog

⚔️ Pfarreien der Templer

Der Templerorden bekam Pfarreien mit Pfarrkirchen durch Schenkungen übereignet, gründete aber auch selbst welche. Die dort generierten Einkünfte (Zahlungen bei Eheschließungen, Taufen und Begräbnissen, Spenden) gingen der Ortskirche verloren. Die Ernennung der zuständigen Pfarrer – die nicht dem Orden angehören mussten – führte des öfteren zu Streitigkeiten mit den Ortsbischöfen, da diese ein Mitspracherecht verlangten, der Orden jedoch auf seine Exemtion pochte. Auch Kirchen wurden zum Teil ohne Zustimmung des Ortsbischofs geweiht, da die Templer hierfür auch an auswärtige Bischöfe herantreten durften – wiederum ein Streitpunkt. Oft wurden detaillierte Regelungen von Fall zu Fall geschlossen, die auch Treueeide eines Templerkomturs an einen Abt oder Bischof beinhalten konnten. Dies widersprach jedoch ebenfalls der Ordensregel und den päpstlichen Verfügungen seit Omne Datum Optimum 1139. Andere Übereinkünfte regelten, zu welchen Festtagen auch die Gemeinde der Templerpfarrkirche an Prozessionen (bei denen Spenden anfielen) der anderen Kirchen der Diözese teilzunehmen hatten. Im Hinblick auf die späteren Anklagepunkte und den Prozess sei angemerkt, dass in den Streitigkeiten der Templer mit der Ortsgeistlichkeit Häresie keine Rolle spielte.

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