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#Sicherheitshaft in Österreich

Unter Expertinnen und Experten war die Aufregung groß, als die damalige türkis-blaue Regierung vor kaum einem Jahr ihre Pläne zur “Sicherungshaft” bekannt gab: Menschen sollen auf der Basis des Verdachts, dass sie eine Straftat begehen könnten, eingesperrt werden können.

Nun steht die “Sicherungshaft” wieder im Regierungsprogramm – nur ein kurzer Absatz, der aber, jeder Bürgerin und jedem Bürger zu denken geben sollte: Präventivhaft ist ein schwerwiegender und auch gefährlicher Eingriff, eigentlich etwas, das für Diktaturen charakteristisch ist. Oder für das 3. Reich. Hier hiess es dann “Schutzhaft”. Millionen überlebten aber diesen “Schutz” nicht.

Seit 9/11 werden die Freiheiten, die die Bürgerinnen und Bürger vor der Staatsgewalt schützen sollen, zunehmend ausgehebelt. Im Zuge von “Guantánamo” wurde die Präventivhaft zur Bekämpfung des Terrorismus ein zentrales völker- und verfassungsrechtliches Thema – ein vielschichtiges, wie immer, wenn es um die Abwägung von Rechten und ihre Beschneidung geht. Kann eine Art “diffuser Krieg” dauerhaft als Begründung ausreichen, ein derart wichtiges Grundrecht schrittweise einzuschränken?

Österreichische Politiker meinen, dass es sowas ja schon in einigen EU-Ländern gibt. In Deutschland zum Beispiel. Hier hat man einen hübschen Namen dafür gefunden: Unterbringungsgewahrsam. Hier soll man Menschen aber nur für Stunden oder Tage inhaftieren können und nicht wie in Österreich geplant bis zum Ende des Asylverfahrens.

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