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Spanien führt aktive Sterbehilfe ein

Das Parlament in Madrid hat den Weg für die Legalisierung aktiver Sterbehilfe freigemacht. Mit deutlicher Mehrheit votierten die Abgeordneten an diesem Donnerstag für eine „ley de eutanasía“, die die sozialistische Regierungspartei PSOE vorgelegt hatte.

Das neue Gesetz wird in etwa drei Monaten in Kraft treten. Es macht Spanien nach Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Kanada zum fünften Land der Welt, in dem aktive Sterbehilfe straffrei ist. Im Nachbarland Portugal hat das Verfassungsgericht erst vor wenigen Tagen ein vergleichbares Gesetz verworfen.

Wer eine „schwere, unheilbare und chronische“ Krankheit oder Einschränkung hat, die ihm „unerträgliches Leiden“ verursacht, soll künftig um „Tötung auf Verlangen“ beziehungshilfe um Beihilfe zum Selbstmord nachsuchen können. Das Gesetz sieht dafür ein Verfahren vor, bei dem zwischen dem Antrag und der Tötung mindestens ein Monat vergehen muss. Der Antragsteller kann während des Prozesses jederzeit seine Meinung wieder ändern. Die Kosten trägt die staatliche Krankenkasse.

„Moralischer Verfall“
Eine Mehrheit der Einwohner im traditionell katholisch geprägten Spanien befürwortet laut Umfragen eine Freigabe der aktiven Sterbehilfe. Die Bischöfe sahen das jetzt verabschiedete Gesetz in einer Erklärung vom Dezember hingegen als ein Anzeichen für den „moralischen Verfall“ des Landes.

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