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Strafen bei den Templern

Die Abstufungen der einzelnen Vergehen und ihrer zugehörigen Strafen ist den Egards der Regel aufgeführt. Die schwerste Strafe ist der “Verlust des Hauses” — der Ausschluss aus dem Orden unter der Verpflichtung, innerhalb der folgenden 40 Tage in einen strengeren Orden (in Frage kamen damit nur die Cistercienser oder Karthäuser) einzutreten. Griff man den ausgeschlossenen Bruder irgendwo vagabundierend auf, drohte ihm Einkerkerung. Eine spezielle Übereinkunft untersagte den Eintritt in den Orden der Johanniter. Der definitive Ausschluß von den Templern trat ein, falls die Ordensaufnahme durch Simonie, also Bestechung erfolgt war, und wurde ferner für das Ausplaudern der bei Kapitelsitzungen besprochenen Dinge, für direkten oder indirekten Mord an einem Christen, für Diebstahl und Verschleuderung von Gütern, für das heimliche Verlassen des Ordenshauses bei Abwesenheit über eine Nacht, für die Desertion und die Flucht zu den Sarazenen während der Schlacht, für Häresie, homosexuelle Handlungen, Verschwörung ausgesprochen, aber auch, wenn der Novize bei seiner Profess an einem wichtigen Punkt gelogen hatte. Aber in diesem Fall bestand die Möglichkeit einer zweiten Aufnahme, falls die Hindernisse beseitigt werden konnten.

Die zweite Strafe war der “Verlust des Habits”. Der “Verlust des Habits” konnte bis auf ein Jahr ausgedeht werden und mit anderen Strafen, wie dem Fasten oder Gefängnis einhergehen. Der Betroffene musste mit den Sklaven arbeiten, die Geißelung ertragen und sogar auf dem Boden hockend essen. Hatte ein Templer einmal diese Strafe erlitten, konnte er niemals mehr andere Brüder kommandieren, die Ordensstandarte tragen oder das Siegel verwahren, sowie an der Wahl des Meisters teilnehmen. Er hatte also für immer mehrere Rechte verloren. Diese Strafe wurde ausgesprochen bei hartnäckiger Befehlsverweigerung, Tätlichkeiten, Unkeuschheit, Verleumdung von anderen oder falschen Angaben über sich selbst, für die Androhung, man wolle zu den Sarazenen überlaufen, für das unerlaubte Senken der Standarte während des Kampfes, für das Kämpfen ohne Erlaubnis (einzige Ausnahme der Beistand für einen Christen in Todesnot), wenn einem reisenden Mitbruder der Einlaß in ein Haus oder die Teilnahme an den Mahlzeiten verweigert wurde, bei der Verleihung des Ordensgewandes ohne Authorisation, bei der Brechung des Siegels des Meisters oder eines Truhenriegels ohne Erlaubnis, Veräußerung von Land, Verleihung von im Ordenshaus niedergelegten Gütern oder Vermengen dieser Deposita mit dem Ordensvermögen. Ausser dem für den Mord an Sklaven oder an einem Tier, bzw. deren Verletzung, für den Bau von neuen Gebäuden ohne Authorisation, Teilnahme an einer Jagd, das Verlassen des Ordenshauses, die Rückgabe oder unehrenhafte Behandlung des Habits.

Die leichteren Strafen bestanden aus Bußen von drei Tagen, zwei Tagen oder einem Tag, begleitet von Geißelungen und Fasten. Ähnliche Strafen existierten in allen Ritterorden und auch in den monastischen Orden. Auch die Cistercienser kannten den “Verlust des Habits”, die Einkerkerung und Degradierung, die Geißelungen und das Essen auf dem Boden.

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