Templer - Blog

Vermummungsverbot einst und heute.

Seit 1. Oktober 2017 gilt in ganz Österreich ein Verbot der Gesichtsverhüllung. Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz soll u.a. zwischenmenschliche Kommunikation ermöglichen, die für ein friedliches Zusammenleben in einem demokratischen Rechtsstaat erforderlich ist. Verstösse wurden mit 150 Euro bestraft.
Nur die Polizei durfte sich, für ein friedliches Zusammenleben, weiter vermummen.

Ab dem 14. September 2020, muss in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens wieder mit einer Maske vermummt werden. Bisher hat man allein in den Wiener Linien rund 20.000 Fahrgäste beanstandet. Verstösse werden mit 25 bis 50 Euro bestraft.
Merkwürdig: Eine frühere Vermummung war wesentlich teurer als die heutige Nichtvermummung.

Die Gastwirte werden jetzt zum Hilfssheriff.
Gastronomen müssen jetzt sicherstellen, dass Abstands- Maskenregeln und Registrierungspflicht eingehalten werden. Wirte sollen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Gäste, die sich nicht registrieren, des Lokals verweisen. Verstösse kosten bis zu 30.000 Euro.

Die Gemeinde Wien unterstützt mit einem Blatt zur Kontaktdatenerhebung.
Bevor jemand die 41 kleinstgedruckte Hinweise tatsächlich liesst, dürfte jeden der Hunger vergangen sein. Da ist es schon einfacher, Donald Trump hinzuschreiben. Ob der Wirt jetzt auch für die Richtigkeit verantwortlich ist, ist mir nicht bekannt.

Für die Ausweisleistung und den Hinausschmiss könnte man diese neuen Hilfssheriffe vielleicht auch noch bewaffnen?

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