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✠ Wandert ein Unternehmer aus, zahlt er Steuern wie bei einem Firmenverkauf

Bisher sah die Praxis so aus, dass bei einem Wegzug in ein EULand
diese Steuer auf den nicht vorhandenen Firmenverkauf ohne zeitliche
Begrenzung zinslos gestundet wurde. Nur wenn der Unternehmer
in ein anderen Land gezogen wäre, weg aus der EU, wäre die Steuer
fällig geworden. In dem Fall wäre dann höchstens eine Stundung auf
fünf Jahre möglich gewesen, für die Zinsen fällig wurden.

Nach der neuen Rechtslage wird ab 2022 die unbefristete Stundung
der Steuer bei Umzug innerhalb der EU wegfallen. Ab Januar wird
also auch bei Wegzug eines Unternehmer in ein anderes EU-Land
so firt eine Steuer fällig, so als ob er seine Firma oder seine Anteile
verkauft hätte. Das maximale Entgegenkommen besteht künftig in
einer Ratenzahlung der fälligen Steuer über sieben Jahre, und gegen
eine Sicherheitsleistung. Der Unterschied, ob ein Unternehmer
in ein EU-Land oder ein Drittland zieht, ist ab 2022 steuerlich nicht
mehr relevant. Wie gesagt, betrifft die Änderung nur Unternehmer mit
Auswanderer-Plänen, die ihre Unternehmen in Deutschland weiterführen
wollen. Was kann einer in der Situation jetzt tun?

Sind Sie davon betroffen? 4 Auswege – und eine
dringliche Warnung

Ausweg 1: Wenn ein Gesellschafter eines Unternehmens in
Deutschland in ein anderes Land der EU ziehen will, kann er das
noch bis Ende dieses Jahres tun, und die fällige Steuer wird unbefristet
und zinslos gestundet.
Ausweg 2: Wenn das aus irgend einem Grund in den verbleibenden
drei Monaten nicht möglich ist, behält der Unternehmer offiziell
seinen deutschen Wohnsitz bei und hält sich im künftigen Land
seiner Wahl nur als Besucher auf. In dem Fall ist es egal, ob er in ein
EU-Land oder ein Drittland zieht.
Ausweg 3: Der Unternehmer stellt seine Firma ein und betreut
seine Kunden mit einer neuen Firma aus dem Ausland weiter.
Ausweg 4: Der Unternehmer verkauft seine Firma oder seine Anteile
wirklich, bevor er wegzieht. Entweder an einen echten Käufer,
oder eventuell auch an eine Auslandsfirma, die er selber in irgend
einer Weise kontrolliert.

Warnung: Wer solche Pläne hat und seinen Steuerberater fragen
will, sollte das Geld wasche gpsetz lesen. Darin steht nämlich, dass ihn
sein Steuerberater in so einem Fall beim Finanzamt verpfeifen muss.

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