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Was tun mit dem RITTERNAMEN?

Grundsätzlich werden alle Ordensnamen nur ordensintern verwendet. Es gibt aber auch mögliche Ausnahmen.
Heute einige Möglichkeiten:
1. Eintragung in den Pass als Künstlername in Deutschland möglich, in Österreich seit einigen Jahren nicht mehr.
2. Namensänderung in England möglich, führt aber nicht zur Änderung des Namens im deutschen oder österreichischen Pass. Mit höheren Aufwand nur zu einen englischen Führerschein mit diesen Namen.
3. Die Gründung eines Unternehmens in England, ohne Gesellschaftsbezeichnung, macht es möglich, dass Sie den Rittername mit einer englischen Adresse ganz legal auf Visitkarten führen können.
4. Rittername auf einer Kreditkarte auf Guthabenbasis ist ebenfalls möglich.
5. Natürlich können Sie auch eine englische Ltd. auf Ihren Ritternamen eintragen lassen.
6. Der Aushang Ihrer gerahmten Ritterurkunde mit Ritternamen ist natürlich auch möglich.

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