Templer - Blog

Wie man die Impfpflicht umgeht

Ein Unternehmer findet pfiffigen legalen Ausweg! Er kann Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten, aber auch nicht auf ihre im Grundgesetz eigentlich als „unveräußerlich“ verbrieften Grundrechte verzichten wollen, ein Schlupfloch aus dem Corona-Verordnungs-Dschungel anbieten: Weil offiziell niemand, der auch nur gegen einen der vielen Inhaltsstoffe der Vakzine allergisch ist, mit diesen geimpft werden kann, stellen Ärzte im Auftrag seiner Firma allen, die hier Bedenken haben, eine vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigung aus: Weil für Termine bei Allergologen heute lange Wartezeiten gelten, und nur diese mögliche Allergiegefahren zuverlässig ausschließen, sei eine solche vorläufige Bescheinigung geradezu geboten, so der findige Unternehmer. Und wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könne, der müsse nach den geltenden Regeln behandelt werden wie ein Geimpfter. Auf dieser Grundlage bekommt der Kunde, der eine solche Bescheinigung beantragt, dann auch Hinweise darauf, wie er sie verwenden könne und welche Rechtsgrundlage sie habe. So soll der Umgang mit 2G-Kontrolleuren oder etwa Arbeitgebern erleichtert werden, wenn diese Bedenken gegenüber der Bescheinigung haben. Mehr dazu im Video

Schreibe einen Kommentar