Templer - Blog

Wird Ihnen Ihre Regierung die Hälfte Ihres Hauses klauen?

Vorschlag 1: Auf die eigene Immobilie eine Belastung eintragen lassen

Sein Rat, wie Sie die private Immobilie vor dem Zugriff des Staates
schützen, klingt einfach und ziemlich logisch. In vielen Fällen sind

Immobilien durch Darlehen finanziert und die Bank steht im Grund-
buch als Gläubiger an erster Stelle, dann stellt sich das ganze Problem
wahrscheinlich überhaupt nicht.

Bei einer unbelasteten Immobilie dürfte es reichen, wenn der Be-
sitzer beim Notar eine Eigentümer- Grundschuld mit Brief eintragen
lässt, und zwar etwa in der Höhe von 50 bis 80 Prozent des Verkehrs-
werts der Immobilie. Da liegen die Notarkosten bei 1,5 Prozent der
eingetragenen Grundschuld, aber das ist am Ende auch verhandelbar.

Ganz wichtig sei der Brief, dessen Ausfertigung etwa 100 Euro
zusätzlich koste. Durch den Brief sei nicht ersichtlich, auf wen die
Grundschuld eingetragen ist, und der Besitzer könne den Brief ein-
fach selbst behalten.

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