Templer - Blog

Wussten Sie …

dass es neue, höhere Pfändungsfreigrenzen gibt? Ab dem 1.7. beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.330,16 € im Monat (zuvor 1.252,64 Euro). Bei Personen, die eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber einer Person zu erfüllen haben, erhöht sich der Betrag um 500,62 € (zuvor 471,44 €), für die zweite bis fünfte Person kommen noch einmal 278,90 € pro Monat hinzu (vorher 262,65 €). Die Tabelle endet für die pfändbaren Nettomonatsbezüge künftig bei 4.077,72 Euro. Alle Beträge darüber sind dann voll pfändbar. >>zur Tabelle

Schreibe einen Kommentar