Aufnahme- und Mitgliedsbedingungen

Aufnahme- und Mitgliedsbedingungen

Die Mitgliedschaft beginnt ab dem Beitrittsdatum und dauert ein Jahr. Sie verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mindestens drei Monate vor dem Ende eines Mitgliedsjahres schriftlich aufgelöst wird. Eine Kündigung wird erst ab dem Tag rechtswirksam, an dem das Mitglied allen seinen vereinbarten Beitragszahlungen nachgekommen ist.
Alle “Internet-Mitgliedschaften” sind davon ausgeschlossen. Hier ist eine Kündigung jederzeit ohne Kündigungsfrist möglich.

Ich habe von den Zielen und dem Organisationsaufbau Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden.

Mir ist bekannt, dass der ASTO hierarchisch organisiert ist und ich als Ordensmitglied, wie auch bei geistlichen Orden üblich, nur begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten besitze.

Ich verpflichte mich, die Namen der Ordensmitglieder sowie das Geschehen bei den Ordensversammlungen vor jeder Person, die nicht darin eingeweiht wurde, geheim zu halten.

Ich verpflichte mich, eine freundliche und wohlwollende brüderliche Beziehung zu allen Brüdern und Schwestern dieses Ordens zu unterhalten und die Vorschriften seiner Würdenträger und Beamten zu achten und ihnen Folge zu leisten.

Ich verspreche feierlich, jede Information, die ich über den ASTO gesammelt habe, geheim zu halten. Weiters verspreche ich, alle Dokumente, Rituale, Literatur und geistigen Überzeugungen den Orden und seine Mitglieder betreffend, hochheilig und unversehrt zu halten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Ordensaustritt.

Ich werde alles überlassene Lehrmaterial vertraulich behandeln. Ich werde es sorgfältig studieren, prüfen und die in jeder Stufe gewonnenen Erkenntnisse zur Entfaltung meiner inneren und äußeren Fähigkeiten anwenden.

Ich verspreche feierlich, mit Mut und persönlichem Einsatz im Streben nach dem großen Werk durchzuhalten. Ich werde keine Schande über den Orden bringen oder ihn verleugnen. Ich schwöre bei der Aufrichtigkeit meiner unsterblichen Seele, alle diese Dinge ohne Ausrede und Zweideutigkeit oder geistigen Vorbehalten zu beachten.

Ich erkläre mich dem traditionellen Brauch entsprechend bereit, die Aufnahmegebühr und den jährlichen Mitgliedsbeitrag stets pünktlich zur Einzahlung zu bringen.

Die jeweiligen Landesregeln (Vereinsstatuten oder Bylaws) werden von mir anerkannt.