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Der Abschluss des Templerprozesses

Das Urteil und die Verbrennung von Jakob von Molay und Gottfried von Charney (1314)

Der Templerprozess, der im Jahr 1307 mit der Verhaftung der Templer unter König Philipp IV., dem Schönen, begann, fand seinen tragischen Höhepunkt und Abschluss im März 1314. Während viele Autoren das Ende des Prozesses mit der päpstlichen Bulle Vox in excelso im Jahr 1312 datieren, zeigt sich in den letzten beiden Jahren ein zäher und politisch motivierter Ringen um das endgültige Urteil über die letzten Würdenträger des Templerordens.

1. Die letzten Jahre der Gefangenschaft (1310–1314)

Nach der Aufhebung des Templerordens durch Papst Clemens V. im Jahr 1312 blieben die höchsten Würdenträger des Ordens – Jakob von Molay, Hugo von Pairaud, Gottfried von Gonneville und Gottfried von Charney – weiterhin in Haft. Die Gefangenschaft war kein bloßer Hausarrest, sondern beinhaltete Isolation und, insbesondere in den ersten Jahren, grausame Bedingungen.

  • Raimbaud von Caron, ein weiteres Mitglied der Ordensführung, wurde nach seiner letzten Erwähnung im Jahr 1308 nicht mehr erwähnt. Es wird angenommen, dass er in der Haft verstarb.
  • Die verbliebenen vier Würdenträger wurden von 1310 bis 1314 im königlichen Schloss von Gisors, das als Staatsgefängnis diente, festgehalten.

1.1 Die päpstliche Kommission zur finalen Verurteilung (Dezember 1313)

Am 22. Dezember 1313 setzte Papst Clemens V. eine Kommission aus den drei Kardinälen Nikolaus von Fréauville, Arnold von Auch und Arnold von Nouvel ein. Diese sollten das abschließende Urteil fällen. Ein faires Verfahren oder gar ein Freispruch waren zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen. Die Rechtslage war durch die Bulle Considérantes dudum eindeutig: Die verbliebenen Templer gehörten zur dritten Gruppe derjenigen, die ihre Geständnisse widerrufen hatten und dies mit der erzwungenen Folter begründeten.

Üblicherweise wurde in solchen Fällen lebenslange Haft verhängt – doch die politische Realität und der Einfluss Philipps IV. sollten eine andere Richtung einschlagen.

2. Der Schauprozess am 18. März 1314

Am 18. März 1314 fand vor der Kathedrale Notre-Dame in Paris ein Sonderkonzil statt, das von der päpstlichen Kommission geleitet wurde. Die Teilnahme von Erzbischof Philipp von Marigny sowie zahlreichen Prälaten und Gelehrten unterstrich die symbolische Bedeutung des Verfahrens.

2.1 Das Urteil der Kardinäle

Das Urteil der Kardinäle war eindeutig: lebenslange Haft für die vier Templerführer. Dies entsprach der üblichen Vorgehensweise bei widerrufenen Geständnissen und entsprach auch den rechtlichen Vorgaben. Der Chronist Wilhelm von Nangis beschreibt den Moment wie folgt:

„In Gegenwart des Erzbischofs von Sens sowie einiger Geistlicher und Gelehrter des kanonischen und des göttlichen Rechts […] gestanden der Großmeister des Templerordens und drei andere Templer […] unumwunden und öffentlich die Verbrechen, derer sie bezichtigt wurden.“

2.2 Der dramatische Widerruf

Doch unmittelbar nach der Verkündung des Urteils geschah das Unerwartete: Jakob von Molay und Gottfried von Charney traten hervor und widerriefen öffentlich ihre Geständnisse. Sie erklärten, dass ihre vorherigen Aussagen unter Zwang und Folter zustande gekommen seien und dass der Templerorden unschuldig sei.

Molay soll gerufen haben:

„Nun, da ich am Ende meines Lebens stehe, ist es Zeit, die Wahrheit zu sagen. Ich bezeuge im Angesicht des Himmels und der Erde, dass der Orden der Tempelritter unschuldig ist und dass ich gesündigt habe, indem ich Lügen über ihn verbreitet habe.“

Der Widerruf war nicht nur ein Akt des Mutes, sondern auch ein Todesurteil. Rückfällige Ketzer, die nach einem Urteil ihr Geständnis widerriefen, mussten nach damaligem Recht den Feuertod erleiden.

3. Die Verbrennung am Abend des 18. März 1314

3.1 Die eilende Hinrichtung

Als Philipp IV. von dem Widerruf erfuhr, ließ er umgehend handeln. Ohne Rücksprache mit der päpstlichen Kommission ordnete er die sofortige Verbrennung von Jakob von Molay und Gottfried von Charney an.

Am Abend des 18. März wurden die beiden Männer auf die kleine Seine-Insel (Île des Juifs) gebracht, die dem Kloster Saint-Germain-des-Prés gehörte.

3.2 Der letzte Moment

Der königliche Notar und Augenzeuge Gottfried von Paris schildert eindrucksvoll die letzten Momente von Molay:

„Er bat darum, sein Gesicht zur Jungfrau Maria zu wenden, und empfing den Tod mit bemerkenswerter Ruhe. Er sagte voraus, dass die Schuldigen dieses Unrechts bald vor Gottes Gericht stehen würden.“

Es heißt, Molay habe von einer bevorstehenden göttlichen Vergeltung gesprochen, die bald über den König und den Papst kommen würde.

4. Das Erbe der Hinrichtung

  • Jakob von Molay und Gottfried von Charney starben als Märtyrer für den Orden. Ihre ruhige und entschlossene Haltung beeindruckte die Zeitgenossen tief.
  • Die Legende besagt, dass Philipp IV. und Papst Clemens V. noch im selben Jahr verstarben – ein Umstand, der als Erfüllung von Molays Fluch gedeutet wurde.

4.1 Symbolischer Abschluss eines dunklen Kapitels

Mit der Hinrichtung der letzten Anführer des Templerordens fand der jahrelange, von politischen Intrigen geprägte Prozess seinen endgültigen Abschluss. Die Gründe für die Zerschlagung des Ordens lagen nicht in tatsächlichen Verfehlungen, sondern in den finanziellen und machtpolitischen Interessen Philipps IV. und der Schwäche des Papstes.

5. Fazit

Der Templerprozess ist nicht nur ein Beispiel für Justizwillkür und politisch motivierte Verfolgung, sondern auch ein Symbol für Standhaftigkeit im Angesicht von Unrecht und Tod. Die letzten Worte und die Haltung von Jakob von Molay bleiben als Mahnung an die Nachwelt bestehen und machen ihn zu einer tragischen, aber auch heroischen Figur der Geschichte.

In Paris, auf der heutigen Île de la Cité, erinnert eine kleine Gedenktafel an die letzten Stunden des Großmeisters und seine Gefährten – ein stilles Denkmal für eine der dunkelsten Episoden des Mittelalters.

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