Die Jungfrauenweihe
Eine geweihte Jungfrau (lateinisch Virgo consecrata, pl. Virgines consecratae) ist in der katholischen Kirche eine Frau, die in die Hände des Diözesanbischofs öffentlich und für immer ein Leben im Stand der Jungfräulichkeit gelobt hat und der vom Bischof die Jungfrauenweihe (Consecratio virginum) gespendet wurde.
Schon in der Frühzeit der Kirche war es Brauch, Jungfrauen zu weihen. Daher wurde ein feierlicher Ritus geschaffen, durch den die Jungfrau zu einer gottgeweihten Person wird. „Durch die Weihe bekundet die Kirche, wie sehr sie die Jungfräulichkeit schätzt; sie erfleht die Gnade Gottes für die Jungfrauen und betet inständig um die Ausgießung des Heiligen Geistes“
Im Zuge der Erneuerung nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil stellte Papst Paul VI. 1970 diesen Ritus für Frauen, die „in der Welt“ leben, wieder her. Angehörige des Ordo virginum können daher sowohl Nonnen als auch in der Welt lebende geweihte Jungfrauen sein. In dem nachsynodalen Schreiben Vita consecrata schreibt Papst Johannes Paul II.:
„Grund zur Freude und Hoffnung ist es zu sehen, dass die bereits seit der apostolischen Zeit in den christlichen Gemeinden bezeugte alte Weihe der Jungfrauen heute wieder aufblüht. Aufgrund ihrer Weihe durch den Diözesanbischof erwerben sie eine besondere Bindung an die Kirche, deren Dienst sie sich widmen, auch wenn sie weiter in der Welt bleiben. Allein oder in Gemeinschaft stellen sie ein besonderes eschatologisches Bild von der himmlischen Braut und dem zukünftigen Leben dar, wenn die Kirche endlich die Liebe zu ihrem Bräutigam Christus in Fülle leben wird.“
Die Kandidatin wird nach einer längeren Vorbereitungszeit, der die Ablegung privater Gelübde vorausgeht, vom Bischof ihrer Diözese durch den feierlichen Ritus der Consecratio virginum dem Dienst der Kirche geweiht.