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Länder die Auslandseinkommen nicht besteuern

Eine Übersicht erstellt über die Länder
mit den bürgerfreundlichsten Steuergesetzen der Welt. Lesen Sie, wo Sie Ihr
Einkommen aus dem Ausland legal nicht versteuern müssen – oder wo überhaupt keine
Einkommensteuer fällig wird – was nicht heißen soll, dass diese Länder immer auch für
Ausländer zu empfehlen oder überhaupt zugänglich sind.

Länder grundsätzlich ohne Einkommensteuer:
• Antigua und Barbuda
• Bahamas
• Bahrain
• Brunei
• Cayman Islands
• Kuwait
• Malediven
• Monaco
• Nauru
• Oman
• Pitcairn
• Qatar
• Saint Barthelemy (Saint Barth)
• St. Kitts and Nevis
• Somalia
• Türks and Caicos Islands
• Vanuatu
• Vatikanstadt
• Vereinigte Arabische Emirate
• Wallis und Futuna
• Westsahara

Länder mit territorialer Besteuerung (Einkommen aus dem Ausland ist hier für
Einheimische und Ausländer steuerfrei)
• Angola
• Anguilla
• Belize
• Bermuda
• Bhutan
• Bolivien
• Botswana
• British Virgin Islands
• Costa Rica
• Djibouti
• Georgien
• Guatemala
• Guinea-Bissau
• Hongkong
• Kongo, Demokratische Republik
• Libanon
• Macau
• Malawi
• Malaysia
• Marshall Islands
• Mikronesien
• Montenegro
• Namibia
• Nicaragua
• Palau
• Palästina
• Panama
• Paraguay
• St. Helena
• Ascension und Tristan da Cunha
• Sambia
• Seychellen
• Singapur
• Somaliland, Syrien
• Tokelau
• Tuvalu
• Uruguay

Länder mit Besteuerung des weltweiten Einkommens für Staatsangehörige, aber nicht für im Land lebende Ausländer
• Israel
• Philippinen
• Saudi-Arabien
Besonderheiten

Alle anderen Länder besteuern das weltweite Einkommen gleichermaßen bei eigenen
Staatsbürgern und Ausländern mit Wohnsitz im Land. Ausnahmen:
• Frankreich besteuert Einnahmen von Franzosen in Monaco.
• Mexiko besteuert zeitlich begrenzt Auslandseinnahmen von Staatsbürgern in
Steueroasen.
• Portugal besteuert zeitlich begrenzt Auslandseinnahmen von Staatsbürgern in
Steueroasen.
• Spanien besteuert zeitlich begrenzt Auslandseinnahmen von Staatsbürgern in
Steueroasen.
• Italien besteuert dauerhaft Auslandseinnahmen von Staatsbürgern in Steueroasen.
• Finnland besteuert zeitlich begrenzt Auslandseinnahmen ausgewanderter
Staatsbürger.
• Schweden besteuert zeitlich begrenzt Auslandseinnahmen ausgewanderter
Staatsbürger.

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