Templer- Patenschaften
Regel, Verbot und Wirklichkeit ✠
Ein Bericht aus dem Inneren des Ordens
Ich schreibe als Bruder des Tempels über eine Frage, die oft missverstanden wurde und im Prozess gegen unseren Orden als Waffe diente: Durften Templer Kinder taufen oder Taufpaten werden?
Die Antwort ist einfach – und zugleich aufschlussreich für das Verständnis des monastischen Lebens.
Die Regel des Ordens
Nach Artikel 70 der Ordensregel war es den Brüdern des Templerorden untersagt, Kinder zu taufen oder das Amt eines Taufpaten zu übernehmen. Dieses Verbot war eindeutig formuliert und diente einem klaren Zweck: Der Ordensbruder sollte frei von familiären und rechtlichen Bindungen bleiben, die ihn von seinem Gelübde hätten ablenken können.
Ein Taufpate übernahm im Mittelalter nicht nur eine geistliche, sondern auch eine soziale und oft rechtliche Verantwortung. Genau diese Bindungen wollte das Ordensleben vermeiden.
Vom Regelpunkt zum Häresievorwurf
Im Prozess gegen den Orden wurde dieses Verbot jedoch verfälscht. In der Chronique de Saint Denis erscheint es als Beweis angeblicher Häresie: Man habe den Templern unterstellt, sie verweigerten bewusst ein Sakrament der Kirche.
Das ist falsch. Das Verbot richtete sich nicht gegen die Taufe, sondern gegen die persönliche Beteiligung der Brüder als Paten oder Spender des Sakraments außerhalb ihres klar definierten geistlichen Auftrags.
Ein altes und normales Verbot
Was man uns später vorwarf, war in Wahrheit gelebte monastische Tradition. Schon im 5. Jahrhundert findet sich dieses Verbot in der Regel des Johannes Cassian. Es wurde später von anderen Orden übernommen:
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bei den Zisterzienserorden
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bei den Franziskanerorden
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beim Deutscher Orden
Niemand käme auf den Gedanken, diesen Gemeinschaften daraus einen Häresievorwurf zu machen.
Regel und Realität
Wie so oft im wirklichen Leben war auch bei den Templern die Praxis nicht immer deckungsgleich mit der Regel. Es sind einige wenige Fälle bekannt, in denen Templer dennoch als Taufpaten auftraten. Der bekannteste ist Renaud Vichier, der 1250 Taufpate für den Sohn des französischen Königs Louis IX. wurde.
Solche Ausnahmen zeigen weniger Regelbruch als vielmehr die besondere Stellung einzelner Ordensmeister im politischen und höfischen Gefüge ihrer Zeit.
Taufen in Templerpfarreien
Wo der Orden Pfarreien betreute, hatten die dort eingesetzten Pfarrer selbstverständlich das volle Recht, Kinder zu taufen. Diese Geistlichen waren Weltpriester oder reguläre Kleriker – nicht die Ritter selbst. Auch hierin lag keinerlei Verweigerung kirchlicher Sakramente.
Schlusswort eines Bruders
Das Verbot der Patenschaft war kein Zeichen von Kälte, sondern von Ordnung. Es schützte den Bruder davor, zwischen Ordensgelübde und weltliche Verpflichtung zerrieben zu werden. Dass man daraus später einen Vorwurf konstruierte, sagt mehr über die Absichten der Ankläger als über den Glauben der Templer.
Wer die Regel kennt, erkennt: Hier war nichts Häretisches – nur konsequentes monastisches Leben.
