Sie werden zur Kassa gebeten …
Zum 1.1.2023 trat in Deutschland das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft. Demnach kann vom Fiskus als Gewerbetreibender eingestuft werden, wer privat Waren oder Dienstleistungen über das Internet verkauft. Seit dem 1. Januar 2023 müssen Amazon, Ebay und Co. sämtliche Transaktionen ihrer Nutzer den jeweils zuständigen Finanzämtern melden. Von einigen ganz bestimmten Ausnahmen abgesehen, können Privatverkäufer vom Fiskus künftig zur Kasse gebeten und zur Zahlung von Einkommen- und/oder Umsatzsteuer aufgefordert werden. Die gewonnenen Informationen werden im Wege der EU-Amtshilfe bzw. auf Basis internationaler Abkommen automatisch mit betroffenen EU-Mitgliedstaaten bzw. den Behörden qualifizierter Drittstaaten ausgetauscht. Es handelt sich also um einen speziellen AIA auf reiner EU-Ebene.
Die Privatverkäufer müssen ihre im Internet erzielten Einkünfte bzw. Umsätze nicht selbst dem Finanzamt melden. Dies geschieht im Rahmen des automatischen Informationsaustausches auf EU-Ebene durch die Betreiber der Online-Marktplätze. Eine der wenigen Ausnahmen betrifft Nutzer, die innerhalb eines Jahres weniger als 30 Verkäufe durchführen und (!) dabei weniger als 2.000 Euro umsetzen. Im Vorteil sind Privatverkäufer, die auf mehreren Marktplätzen aktiv sind. Denn die genannten Freigrenzen gelten laut Paragraf 4 Absatz 5 Nr. 4 PStTG jeweils für die „Inanspruchnahme derselben Plattform“.