Templerorden Regeln
Ordensregel
Die Statuten des Ordens basierten auf der Regel des Benedikt von Nursia aus dem 6. Jahrhundert. Die erste Version wurde in lateinischer Sprache 1129 auf der Synode von Troyes verfasst. Bis 1260 wurden die ursprünglich 72 Kapitel auf 686 erweitert. Die Regel wurde schon früh ins Französische übersetzt, da die wenigsten Templer des Lateinischen mächtig waren. Die Ergänzungen betreffen vor allem den militärischen Bereich, sowie die Strafen für Vergehen gegen die Ordensregeln. Das von Bernhard von Clairvaux 1139 verfasste Lob der neuen Ritterschaft, eine Rechtfertigungsschrift für die neue Lebensform der Mönchsritter, wurde ebenfalls in den Regeltext integriert.
Die 72 Kapitel der Ordensregel beinhalteten:
- Wie die Brüder am Gottesdienst teilnehmen sollen
- Wie viele Vaterunser die Brüder beten sollen, wenn sie am Gottesdienst nicht teilnehmen können
- Was nach dem Tod eines Ordensbruders zu tun ist
- Kapläne und Kleriker erhalten nichts außer Unterhalt und Kleidung
- Was nach dem Tod eines auf Zeit Dienenden getan werden soll
- Ordensbrüder sollen keine Gelübde machen
- Wann man beim Gottesdienst stehen oder sitzen soll
- Vom gemeinsamen Mahl
- Beim Mittags- und Abendessen soll eine heilige Lesung vorgetragen werden
- Dreimal in der Woche soll es Fleisch für die Gesunden geben
- Über die Ordnung bei den Mahlzeiten
- An den restlichen Tagen sollen zwei oder drei Gemüsegerichte oder andere Gerichte genügen
- Welche Speisen am Freitag gereicht werden sollen
- Nach der Mahlzeit sollen sie immer ein Dankgebet zu Gott sprechen
- Der Zehnte eines jeden Brotes soll immer dem Almosenpfleger gegeben werden
- Es ist in das Belieben des Meisters gestellt, den Brüdern vor der Komplet ein Glas Wein oder Wasser ausschenken zu lassen
- Nach der Komplet soll Schweigen gehalten werden. Nur bei zwingender Notwendigkeit darf es gebrochen werden
- Erschöpfte brauchen nicht zur Matutin aufzustehen, sondern dürfen mit Erlaubnis des Meisters liegen bleiben
- Ritter und die anderen Brüder erhalten das gleiche Essen
- Wie und auf welche Weise die Ritter und die anderen zum Kloster Gehörenden gekleidet sein sollen
- Dienende Brüder sollen keine weißen Mäntel tragen
- Nur den Ordensrittern steht der weiße Mantel zu
- Wie die alte Kleidung an die Knappen, die dienenden Brüder und an die Armen verteilt werden soll
- Sie sollen nur Schaffelle haben
- Wer Besseres begehrt, soll Einfacheres erhalten
- Wie Kleidung und Schuhe beschaffen sein sollen und welche Anzahl man haben soll
- Der Kleiderverwalter soll auf die Gleichheit der Bekleidung achten
- Von der Überflüssigkeit der Haare, des Backenbarts und des Schnurrbartes
- Von Schnabelschuhen und Schuhschleifen und der Länge der Gewänder bei den nicht auf Dauer Dienenden
- Von der Zahl der Pferde und Knappen
- Keiner soll sich anmaßen, seinen Knappen, der aus Liebe dient, zu schlagen
- Wie die auf Zeit dienenden Brüder aufgenommen werden
- Keiner soll nach seinem eigenen Willen, vielmehr (nur) auf Befehl des Meisters ausgehen
- Keiner soll für sich persönlich ein Pferd oder Waffen fordern
- Von den Zügeln, Steigbügeln und den Sporen
- Überzüge über Lanzen, Spieße und Schilde sind nicht zugelassen
- Wie die Futtersäcke der Pferde sein sollen
- Von der Vollmacht des Meisters, des einen Sachen einem anderen zu geben
- Es ist keinem Bruder erlaubt, ohne Befehl des Meisters seine Sachen zu tauschen
- Einer soll vom anderen nichts verlangen, außer unbedeutende Dinge und nur der Bruder vom Bruder
- Vom Verschluss am Reitsack und Koffer ohne Erlaubnis des Meisters
- Ob ein Ordensbruder ohne Erlaubnis Briefe schreiben oder empfangen darf
- Es ist nicht erlaubt, mit einem anderen über seine Fehler oder die anderer zu schwatzen
- Keiner soll mit dem Vogel einen anderen Vogel fangen
- Sie sollen sich vor jeder Gelegenheit zur Jagd hüten
- Hinsichtlich des Löwen gibt es keine Vorschriften
- Hört über jede von euch abverlangte Sache das Urteil (erg. des Gerichts)
- Ähnlich soll über alle euch genommenen Sachen verfahren werden
- Es ist allen Professrittern erlaubt, Land und Leute zu haben
- Von den kranken Rittern und anderen Brüdern
- Wie deren Pfleger sein sollen
- Keiner soll den anderen zum Zorn reizen
- In welcher Form man mit Verheirateten verfahren soll
- Es ist nicht erlaubt, weiterhin Schwestern zu haben
- Es ist nicht gut, mit Exkommunizierten Umgang zu pflegen
- Wie die Brüder, die neu zum Eintritt kommen, aufzunehmen sind
- Wann alle Brüder zum Rat zu rufen sind
- Wie gebetet wird
- Ob es von Übel ist, den Eid eines Dienenden anzunehmen
- Wie Knaben aufgenommen werden sollen
- Wie die Greise geehrt werden sollen
- Ob es nützlich ist, allen gleichermaßen Verpflegung und Kleidung zu geben
- Von Brüdern, die durch verschiedene Provinzen reisen
- Von zu erhebenden Zehnten
- Von leichten und schweren Vergehen
- Durch welche Schuld ein Bruder nicht mehr angenommen (d. h. ausgestoßen) wird
- Vom Osterfest bis zum Fest Allerheiligen soll ein Bruder, wenn er will, nur ein leinenes Hemd haben
- Wie viele und welche Leintücher in den Betten nötig sind
- Von zu meidenden Murren
- Sie sollen ihre Aufmerksamkeit nicht auf das Angesicht von Frauen richten
- Keiner soll Pate sein
- Von den Vorschriften