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Vatikan muss nur die Hälfte der Gerichtskosten zahlen

Das vatikanische Staatssekretariat muss dem italienisch-britischen Finanzier Raffaele Mincione fünfzig Prozent der Gerichtskosten als Teilerstattung der Kosten erstatten, die Mincione selbst in dem Londoner Gerichtsverfahren über den Verkauf des Gebäudes in der Sloane Avenue entstanden sind. Dies entschied Richter Robin Knowles im Namen des High Court of Justice of England and Wales.

Mincione, einer der zehn Angeklagten im Prozess vor dem Vatikanischen Gerichtshof, wurde in erster Instanz wegen Geldwäsche, Veruntreuung und Korruption verurteilt. Im Jahr 2020 reichte er eine Zivilklage beim Londoner High Court ein, um insgesamt 31 Erklärungen zu erwirken, die unter anderem bestätigen sollten, dass er bei seinen Transaktionen mit dem Heiligen Stuhl „in gutem Glauben“ gehandelt habe.

Das vatikanische Staatssekretariat hielt dagegen und argumentierte, es sei in den finanziellen Geschäften betrogen worden. Mincione beantragte daraufhin, dass ihm alle Kosten erstattet werden, die dem Vatikan durch die vollständige Anerkennung seiner Gründe entstanden seien.

Richter verweigert Bestätigung des „guten Glaubens“

Der jetzigen Beschluss des Richters Knowles lehnt jedoch die von Mincione geforderte Anerkennung seines „guten Glaubens“ ab. Bereits im Urteil vom 21. Februar wurde festgehalten, dass der Finanzier gegenüber dem Staatssekretariat „irreführende“ Angaben über den Wert des 275 Millionen Euro teuren Grundstücks Sloane Avenue 60 gemacht habe.

In Übereinstimmung mit dieser Einschätzung lehnte der Richter auch den Antrag von Minciones Anwälten ab, den Vatikan zur Zahlung einer höheren Summe zu verpflichten, um Mincione von den Vorwürfen der Bösgläubigkeit und des betrügerischen Verhaltens zu entlasten.

Bestätigung der Rahmenvereinbarung von 2018

Der High Court bestätigte zudem die Gültigkeit der Rahmenvereinbarung vom November 2018, eines der zentralen Punkte der heutigen Anhörung.

Teilweise Kostenübernahme durch den Vatikan

Während Mincione eine vollständige Erstattung seiner Prozesskosten gefordert hatte, entschied das Gericht, dass das vatikanische Staatssekretariat lediglich die Hälfte der angefallenen Gerichtskosten übernehmen muss.

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