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Wissen Sie was Staatsmelder sind?

Ein Blick in die 5. EU-Geldwäscherichtlinie klärt uns auf: Wie im JTR berichtet trat die 4. EU-Geldwäscherichtlinie am 26.06.2017 mit Verschärfungen in Kraft, nun soll mit der 5. Version, die ab 10.01.2020 gelten wird, noch mehr Überwachungsstaat eingeführt werden. Dabei entstehen gleichzeitig neue Staatsmelder. Das Gesetz benutzt einen schöneren Begriff und nennt sie „Verpflichtete“, aber es sind nicht anderes als Denunzianten per Gesetz.
Heute schon müssen bestimmte Branchen den Behörden Meldung machen, wenn ihnen Transaktionen verdächtig vorkommen, insbesondere bei Summen über 10.000 Euro in bar. Dies sind Banken, Versicherungen, Autohändler, Edelmetallhändler, Juweliere, Pfandleiher und Auktionare.

Ab 10.01.2020 kommen diese Berufsgruppen neu hinzu:
Steuerberater (und wer sonst mit Steuersachen zu tun hat),
Immobilienmakler (wenn Objekte mehr als 10.000 € Miete erbringen),
Dienstleister (die virtuelles Geld in Fiatgeld wechseln und umgekehrt),
Wallet-Anbieter (Anbieter von elektronischen Geldbörsen),
Kunsthändler (bei Transaktionen über 10.000 €).

Jetzt wissen Sie wie weit sie Ihrem Steuerberater vertrauen können. Unterscheiden wir uns noch stark von den DDR-Praktiken?

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