Bestandsdatenauskunft
Unsere Bürokraten haben in Kooperation mit unseren Politikern wieder ein neues Wort kreiert. Es klingt nicht nur ungut, sein Inhalt ist es noch viel weniger:
Nach dieser Novelle des Telekommunikationsgesetzes müssen alle in Deutschland tätigen TK-Unternehmen den Sicherheitsbehörden nicht nur die Namen und Adressen ihrer Kunden herausgeben, sondern auch deren IP-Adressen, PIN-Nummern und sogar die Passwörter (!).
Der Überwachungsstaat nimmt weitere konkrete Formen an. Dabei ist immer noch ungeklärt, auf Grund welcher gesetzlichen Regelungen der Bundesnachrichtendienst oder das Bundeskriminalamt die Herausgabe der Bestandsdaten verlangen können…
