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Das Geld auf Ihrem Konto gehört Ihnen garnicht!

 

Gehören Sie auch zu diesen Menschen, die tatsächlich glauben, dass das Geld auf Ihrem Konto Ihnen gehört? Damit liegen Sie falsch. Denn das Geld auf Ihrem Bankkonto gehört nicht Ihnen, sondern der Bank, und es ist dort auch nicht sicher, wie ich weiter unten ausführen werde. Das Geld, das bei einer Bank liegt, gehört ausnahmslos der Bank. Dabei ist es völlig egal, ob es auf einem Giro-, Festgeld-, Tagesgeld-, Spar- oder auf einem Extrakonto liegt.

Das von Ihnen eingezahlte Geld stellt lediglich eine Forderung an die jeweilige Bank dar, die das Konto unterhält, und ist eben nicht Ihr persönliches Eigentum. Sie als Kontoinhaber haben gegenüber der Bank nur den Anspruch, dass Sie das Geld zurückgezahlt bekommen.
Sie sind nur Gläubiger Ihres eigenen Geldes
Wenn Sie Geld auf ein Konto einzahlen, geben Sie der Bank ein zinsfreies Darlehen, und eine Forderung gegenüber der Bank entsteht. Gleichzeitig geht die Bank Ihnen gegenüber eine Verbindlichkeit ein. Das bedeutet im Klartext: Sie sind Gläubiger des Geldes, aber nicht der Eigentümer. Im umgekehrten Fall müssten Sie als Darlehensnehmer Sicherheiten bieten, um überhaupt einen Kredit zu bekommen. Im Falle eines Bankkontos gilt das nicht.
Das heißt konkret: Sie als Gläubiger geben Ihr Geld in die Obhut der Bank, damit diese mit den Geldbeträgen arbeiten kann. Als Sicherheit bekommen Sie von der Bank einen Rückzahlungsanspruch, mehr aber auch nicht. Juristisch gesehen gehört Ihnen das Geld von Ihrem Konto erst dann, wenn Sie es am Automaten abheben und es als Bargeld in Ihren Händen halten. Ich wiederhole: Solange Sie nicht die Scheine und Münzen in Ihren Händen halten, sind Sie nicht der Besitzer »Ihres« Geldes!
Nehmen wir einmal an, Sie bringen 2000 Euro zur Bank und legen es auf Ihr Bankkonto. Die Bank freut sich über diesen zinslosen Kredit und wird mit dem Geld arbeiten. Das ist ein gutes Geschäft für die Bank, denn sie bekommt ein zinsloses Darlehen, einen zinslosen Kredit, mit dem sie arbeiten und Geld verdienen kann. Lediglich 1 Prozent dieser 2000 Euro, die Sie einbezahlt haben, muss die Bank als Mindestreserve in Form von Zentralbankgeld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) hinterlegen. In den USA sind es 10 Prozent.
Kennen Sie das SAG-Enteignungsgesetz?
Was glauben Sie, was mit Ihrem Geld als Gläubiger passiert, wenn die Bank pleitegeht? Sie denken wahrscheinlich, es gibt ja die sogenannte Einlagensicherung. Doch am 1. Januar 2015 wurde nach der Griechenlandkrise das sogenannte SAG- Gesetz (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) verabschiedet.
Das SAG enthält eine Reihe von Paragrafen, die regeln, wie ein in Schieflage geratenes Kreditinstitut saniert beziehungsweise abgewickelt wird. Das Gesetz kann auch für private Anleger weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Die Besonderheit hierbei ist, dass vorrangig Anteilsinhaber und Gläubiger an Verlusten und Abwicklungskosten der Banken beteiligt werden (sogenanntes Bail-In), bevor sogar Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Einlagen über 100’000 Euro herangezogen werden können.
Betroffen sind alle Privat- und Firmenkunden, die nicht ausgeschlossene Einlagen ab 100000 Euro beziehungsweise im Einzelfall ab 500’000 Euro führen. Relevant ist das für Unternehmen, auf deren Konten sich hohe Geldbeträge zur Zahlung von Gehältern und Rechnungen befinden. Die Behörde kann auch hier anordnen, dass Einlagen in Anteile des harten Kernkapitals umgewandelt werden oder der Nennwert der Einlagen ganz oder teilweise heruntergeschrieben wird.
Durch das SAG sind also alle Privat- und Firmenkunden betroffen, die Einlagen ab 100000 Euro bei einer systemrelevanten Bank führen. Das gilt für das Sparbuch, Giroguthaben, Fest- und Tagesgeld, Sparverträge (auch vermögenswirksame Leistungen), Namensschuldverschreibungen und vorübergehend geparkte Liquidität auf dem Wertpapierdepot. Das alles kann weniger wert oder ganz wertlos werden.
Ich wiederhole: Sparbücher, Giroguthaben und Termingelder sowie Tresor- und Schließfachvermögen werden durch das SAG im Insolvenzfall zur Befriedigung der Gläubiger der Bank herangezogen. Zwar ist rechtlich einklagbar, dass Einlagen bis zu 100000 Euro geschützt sind, aber bei einer Banken-Pleitewelle ist diese Haftung nicht haltbar und nicht bezahlbar.

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