Das Leben des 3. Templer-Grossmeisters
Ebrardus de Barris 1149-1152
Das Scheitern des zweiten Kreuzzuges hatte die Kluft zwischen Ost
und West nur aufgedeckt. Was Fulcher von Chartres 1124 eine Fügung
Gottes nennt, daß aus den Occidentalen Orientalen, aus den Fremdlingen
Einwohner, aus den Unvermögenden reiche Leute geworden
seien, bedeutete — nüchtern gesagt — die entschiedene Abwendung der
nunmehrigen Bewohner des Heiligen Landes vom Westen. Hat auch das
Königreich Jerusalem in den Formen seiner Verfassung und Verwaltung
den „fränkischen” Charakter seiner Herkunft bewahrt und nur gelegentlich
byzantinische oder orientalische Gebräuche adoptiert, und
lebte es von seiner engen Beziehung zum Westen, so hörte es doch auf,
ein Kreuzfahrerstaat zu sein: es lebte nach seinen eigenen Gesetzen.
Von der starken geistigen und geistlichen Bewegung, die die Kreuzzüge
ausgelöst hatten, ist im Osten nichts zu spüren.
Der Templerorden stand in ständiger enger Verbindung mit dem
Westen. Die Präzeptoren der Länder und Balleien mußten alle paar
Jahre im Haupthause des Ordens zu Jerusalem Rechenschaft über die
Bewirtschaftung des ihnen anvertrauten Gutes ablegen. Sie hatten sich
meist zuvor im Osten ausgezeichnet, ehe sie im Westen ein Amt übernahmen.
Ohne Unterstützung des Westens war der Orden verloren. Er
nahm gleichsam eine Mittlerstelle ein. Er war ins Leben gerufen und
lebte vom Kreuzzugsgedanken und wirkte seiner Bestimmung nach im
Osten.
Der neue Großmeister Ebrardus de Barris entstammte dem mittleren
Adel, der den Königen von Frankreich und England ihre treuesten Diener
geschenkt hat. Die des Barres werden in der Geschichte von Brie, Gätinais,
Nivernais, Burgund und Bourbon oft genannt. Johannes, der Bruder
des Großmeisters, war in der Nähe von Meaux begütert. Sein Sohn
Guillelmus (I.), ein Neffe des Großmeisters, war Herr von Oissery im
Kirchspiel von Charny in der Kastellanei Meaux; zur Zeit Arbois de
Jubainville’s gab es dort noch einen Bois des Barres. Guillelmus (I.)
war der Großvater des Guillelmus (III.) des Barres, der unter Philipp II.
Augustus und auf dem dritten Kreuzzug eine bedeutende Rolle spielte;
er starb 1234. Während die Namen Wilhelmus und Johannes in der
Familie bis zum Ende des 13. Jahrhunderts immer wiederkehren — zu
dieser Zeit hatten die des Barres ein hotel in Paris —, gibt es nur einen
Ebrardus. Auch er war ein jüngerer Sohn.
Ebrardus nahm als magister Gallie die Urkunde der umfangreichen
Schenkung Raimund Berengars IV. entgegen. Wahrscheinlich war er
in Spanien gegen die Mauren zu Felde gezogen; denn beim Marsch des
französischen Heeres durch die Gebirge Kleinasiens 1147/48 bewies er
auf einem gefährlichen und unübersichtlichen Gelände seine Erfahrung:
„wachsam und umsichtig bewahrte er (auf dem Marsch) das ihm anvertraute
Gut und schützte tapfer nach Vermögen fremdes.” Das französische Heer
wurde deswegen auf den Wunsch König Ludwigs VII., da es schon viele
Verluste erlitten hatte, nach dem Vorbild der Templer unter einem Templer —
als magister — eingeteilt, da es anders nicht möglich war, das Heilige
Land zu erreichen.
Ebrardus hatte zuvor mit König und Papst, der Frankreich durchreiste,
Vorbereitungen für den Kreuzzug getroffen. Von dem großen
Ordenskapitel am 27. April 1147 in Paris — es wurde zu dieser Zeit noch
nicht geheim abgehalten — ist schon gesprochen worden. Ein Templerkontingent
zog in den Süden vor Almeria und Tortosa.
Der künftige Großmeister traf im Frühherbst 1147 mit der Vorhut des
französischen Heeres in Konstantinopel ein, wo es, wie beim ersten
Kreuzzug, Händel und Schlägereien gab. Während andere Fürsten in die
Kämpfe eingriffen, erkannte Ebrardus, daß mit Gewalt nichts auszurichten
sei, und ging mit dem Kanzler und Archembald von Bourbon zum
Kaiser, der Ordnung stiftete und den Franzosen Quartiere anwies.
Ludwig VII. hatte beim Zug durch den Balkan und Kleinasien auch
schwere materielle Verluste erlitten. Abt Suger von St. Denis mußte
auf Wunsch des Königs durch Templer die gewünschten Summen
schicken. Aber sie reichten nicht aus. Der König mußte sich an andere
Geldgeber wenden. Wahrscheinlich waren nur die seit dem ersten Kreuzzug
in den Hafenstädten Palästinas ansässigen Italiener aus Pisa und
Genua in der Lage, dem König Geld zur Verfügung zu stellen, aber da
er nicht bei ihnen akkreditiert war, mußten die Templer, d.h. der Templergroßmeister,
für den König bürgen, ihm aber auch selbst Gelder vorstrecken,
obwohl der Orden im Orient nie über ausreichende Summen verfügte.
Der spätere Großmeister wurde von Antiochia aus am 10. Mai
1148 nach Akko vorausgesandt ad mutuo accipiendam pecuniam nobis
necessariam. Abt Suger wurde angewiesen, den Templern 2000 Mark
Silber zurückzuzahlen und Sorge zu tragen, daß weitere 30000 Solidi
von Gaufridus de Rancone aus den königlichen Einkünften von Poitou
ebenfalls an die Templer zurückgezahlt würden, „damit ihr Haus nicht
defamiert oder zerrüttet werde; auch darf ich nicht”, schreibt der König,
„sie zum Lügner machen und mit ihnen schimpflich als Lügner erfunden
werden”. Gaufridus, der gerade erst noch vor dem König vom Kreuzzug
zurückgekehrt war und die Verwaltung von Poitou mit dem Auftrag,
dort Befestigungen zu errichten, übernommen hatte, wußte nicht, woher
er das Geld nehmen sollte. „Doch”, schreibt der König, „ich sehe nicht
und vermag auch nicht zu sehen, wie ich auch nur die geringste Spanne
Zeit hindurch in jenen Gegenden hätte bleiben oder Aufenthalt nehmen
können ohne ihre (der Templer) Hilfe und Unterstützung, die mir nie
fehlte, vom ersten Tage an, da ich in jenen Gegenden war, bis zu diesem
Tage, da mich dieser Brief verläßt, und jetzt vor allem bleiben sie
dabei; darum bittet der König den Abt, die Templer wissen zu lassen,
daß er ihr Fürsprecher gewesen ist. Übrigens mußten auch der Abt
Arnulf von Lisieux und die Johanniter dem König Geld borgen. Bei
diesem nahen Verhältnis zwischen dem französischen König und dem
Templerorden ist es nicht zu verwundern, daß der König den Orden auch
nach dem Rückzug von Damaskus gegen alle Angriffe verteidigte.
Aber welches sind die Templer, die der syrische Scheich Usämah ibn
Munkidh seine Freunde nennt, die sich lustig machen über neuangekommene
Pilger und eher dem Bilde entsprechen, das Matthaeus Parisiensis
im 13. Jahrhundert von den Templern entwirft? Es mögen Ritter
in den Orden getreten sein, die nicht Hugos Vorstellung von einem Ritter-
Mönch entsprachen, obwohl sie vor ihrem Eintritt einer strengen Prüfung
unterzogen wurden. Sie konnten schon in der Heimat von ihrem Bischof
provisorisch aufgenommen in den Orient geschickt werden, wo sie nach
nochmaliger Prüfung — et si vita eius est honesta talique consortio digna —
endgültig in den Orden traten. Hat man diese Vorschriften — schon
nach so kurzer Zeit — nicht mehr befolgt, oder hat nur der Stolz, sich
den harten Vorschriften des Ordens freiwillig unterworfen zu haben,
jenen Hochmut genährt, der den Templern so oft vorgeworfen worden ist?
Bernhard von Clairvaux hat wiederholt das Heilige Land und die
Pilgerfahrten gepriesen, weil sie den Übeltätern Gelegenheit böten, ihre
Vergehen zu büßen. Ein doppelter Gewinn erwüchse daraus: die Heimat
würde von ihnen befreit, im Heiligen Lande könnten sie Gutes wirken.
Hier spricht der Abt, der die Klöster im Streit mit dem Adel seiner Umgebung
sieht, der erlebt, wie die jüngeren Söhne einer Familie die Schenkungen
ihrer Ahnen zu Recht oder Unrecht angreifen, weil sie sich um ihr
Erbe und Auskommen betrogen sehen, wie aus dynastischen Gründen
geschlossene Ehen gebrochen werden. Den Schwierigkeiten eines Standes,
der sich durch die Fehdeverbote und Aufteilung des Besitzes in seiner
Existenz bedroht sah, öffnete sich mit den Kreuzzügen und Schaffung
der Ritterorden ein neuer Weg. Der lateinische Aufnahmeritus in den
Templerorden entsprach dem der Aufnahme in einen Mönchsorden (Curzon,
§ 274ff.). An der Härte der Bedingungen änderte sich auch in der
Folgezeit nichts, auch als im Lauf des 13. Jahrhunderts dem Aufzunehmenden
die strengen Vorschriften, denen er sich unterwerfen mußte,
der besseren Verständlichkeit halber auf französisch vorgetragen wurden
(Curzon, § 657ff.). Daß es sich trotz der harten Worte, die Bernhard
gebraucht: scelerati, impii, raptores, sacrilegi, homicidae, periuri u.a.
nicht immer um Kriminelle in unserm Sinne handelt, sondern um solche,
die Leidenschaft und Schicksal in Konflikt mit den Gesetzen gebracht
hatten, mildert Bernhards Ausspruch. Es blieben die im Orient, meist
nicht zum Nutzen für das Königreich, denen die Rückkehr in die Heimat
verwehrt war. Bernhard spricht an dieser Stelle von Kreuzfahrern überhaupt,
nicht von den Templern, was nachdrücklich betont werden
muß. Die lateinische Templerregel hatte den Umgang mit Exkommunizierten
untersagt ( Schnürer, §55 u.63 ). Dagegen schreibt
der französische Übersetzer der Regel (Curzon, §12f.): Des chevalers
escomeniis. La ou vos saures assemblee de Chevaliers escomenies, la vos
comandons a aler; et se nul y a que se veulle rendre et ajoustier a Vordre de
chevalerie des parties d’outremer, neu deves taut soulement atendre le profit
temporel come le salu eternel de l’arme-d’eaus. Wenn der Bischof sein Anliegen
gehört und ihn absolviert hat, wenn der Ordensmeister ihn für
würdig hält, soll er wie jeder andere Ritter in den Orden aufgenommen
werden. Schnürer und andere halten die beiden Paragraphen der französischen
Regel, aus denen man so viel hat ablesen wollen, für eine
Fehlübersetzung. Die Strenge der Regel sonst läßt eine andere Deutung
nicht zu: „Immer liegt die Gerechtigkeit des Ordens bei Gott und
bei Euch, und wie Ihr sie hochhaltet, wird Gott Euch hochhalten” (§ 520).
Aber, hat man immer danach gehandelt?
Die Päpste haben den Templern immer wieder den Umgang mit
Gebannten ausdrücklich untersagt. Noch 1246 verbot Innozenz IV.,
Leute, die auf den Mühlen des Ordens mahlen ließen, zu exkommunizieren,
da die Templer durch den Umgang mit ihnen selbst der Exkommunikation,
die nur der Papst selbst verhängen könne, verfallen
würden. Vielleicht ist die französische Fassung der Versuch einer
eigenmächtigen und ungesetzlichen Neuerung. Wiederholte Klagen der
hohen Geistlichkeit in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts zeigen, daß
Templer und Johanniter in gleicher Weise ihre Privilegien auch
Exkommunizierten gegenüber widerrechtlich mißbrauchten. Ihrer
Überheblichkeit (superbia) wegen klagen sie auch Wilhelm von Tyrus
und andere Chronisten an.
Usämah ist u.W. der einzige Zeuge dafür, daß auch Templer im Orient
„orientales” geworden waren in dem Sinne, daß sie ankommende Pilger
verachteten und über sie spotteten. Der Umgang mit dem hochgebildeten,
aber intriganten Syrer und anderen seinesgleichen hatte in einigen Zweifel
geweckt über die Unfehlbarkeit ihres eigenen Glaubens.
Ebrardus kehrte bald nach seiner Wahl zum Großmeister Ostern 1149
mit dem französischen König in die Heimat zurück. Da er nach der
Regel in Jerusalem gewählt werden mußte, wird er zwischen dem
13. Januar, dem Tode Roberts, und der Abreise des Königs am 3. April
1149 gewählt worden sein. Sein Stellvertreter im Osten wurde der
Seneschall des Ordens fr. Andreas de Montbard, ein Bruder der Mutter
Bernhards von Clairvaux. Mit Ebrardus oder bald nach ihm kehrte ein
anderer Ordensritter in die Heimat zurück: Humbert III. von Beaujeu.
Er legte den Habit ab. Das Land „ohne König, ohne Herzog, ohne Fürsten”
bedurfte seiner starken Hand. Der Jubel über seine Rückkehr war
allgemein. Auch Cluny hatte unter der während seiner Abwesenheit
herrschenden Gesetzlosigkeit gelitten. So machte sich Petrus Venerabiiis
zu Humberts Fürsprecher bei seinem Großmeister und bei Papst
Eugen III.: es möge Humbert gestattet sein, in der Welt zu bleiben.
Zum Übertritt in einen strengeren Orden hätte es der Erlaubnis des
Großmeisters bedurft. Zum Verlassen des Ordens war ein päpstlicher
Dispens notwendig. Es hieße, schreibt Abt Petrus an den Papst, er (Humbert)
habe ohne päpstliche Erlaubnis seinen geistlichen Habit mit dem
weltlichen vertauscht, aber, da er nur von einer Ritterschaft in die andere
übergehe, de militia ad militiam, und da er nicht rechtmäßig von seiner
Frau getrennt sei — sie habe nicht den Schleier genommen —, so wäre,
und damit hoffte er den Dispens zu erhalten, dieses sein Gelübde nicht
bindend gewesen. Der Dispens wurde erteilt trotz des bestehenden Verbots
für Ordensritter, in die Welt zurückzukehren30). Vielleicht erklären
die dringenden Worte des Abts von Cluny, die Humberts Entschluß
begründen, weshalb sich so wenig große Namen unter den Ordensrittern
finden: Die Beaujeu, die mit der königlichen Familie versippt sind,
stellen im folgenden Jahrhundert mehrere Connetables von Frankreich,
nur einen Templergroßmeister: die Heimat konnte sie nicht entbehren.
Ebrardus wurde dringend in den Osten zurückgerufen. Am 29. Juni
1149 war Raimund von Antiochia von Nur ad-Din geschlagen worden
und gefallen. Der junge König Balduin III. zog mit den Templern der
Stadt Antiochia zu Hilfe. Sie seien 120 Ritter, Knappen und Servienten
gewesen, schreibt Andreas an den Großmeister, gegen 1000 Bewaffnete;
dazu kamen noch die Turcopolen, eingeborene Söldnertruppen. Sie hätten
dafür in Akko 7000 und in Jerusalem 1000 Byzantiner (Besanten) borgen
müssen. Die Ernte sei vom Feind vernichtet; der Orden brauche dringend
Ritter und Servienten, Waffen und Geld.
Während der Belagerung von Antiochia hatte der Orden schwere Verluste
erlitten. Die drei großen Äbte Frankreichs, Bernhard, Petrus Venerabilis
und Suger von St. Denis, bemühten sich, noch einmal einen Kreuzzug
zu organisieren. Am 7. Mai 1150 sollte König Ludwig VII. in Chartres
mit den Fürsten, Bischöfen und Äbten darüber beraten. Es blieb bei Worten
der Klage.
Ebrardus wohnte der Beisetzung Abt Sugers am 12. Januar 1151 bei.
Eine Urkunde Papst Eugens III. vom 15. März 1151, in der der Papst
ein Übereinkommen des Großmeisters mit dem Bischof von Lerida über
die Kirche von Monzön bestätigt, das bei der Belagerung von Monzön
getroffen worden war, ist an Ebrardus namentlich gerichtet. Wohl
noch in diesem Jahr kehrte er in den Orient zurück. Nür ad-Din hatte zu
Beginn des Jahres 1152 die Burg Tortosa zerstört. Mit Zustimmung des
Grafen Raimund II. von Tripolis übergab nun der Bischof von Tortosa
dem Großmeister und dem Orden die zerstörte Burg, damit sie sie zum
Schutz von Bischof und Bürgern und der ehrwürdigen Marienkirche neu
errichteten. Sie erhielten vom Bischof auch Besitz in der Stadt. Der
Graf hatte den Orden zuvor beschenkt, der zahlreiche Besitzungen im
Episkopat Tortosa besaß. Gleichzeitig wurde ein Abkommen über die
Rechte von Bischof und Orden getroffen und über den Zehnten, den Bischof
und Orden mit einigen Ausnahmen teilen sollten. Es war nach
Castrum album (Safitha) die zweite Burg, die dem Orden in der Grafschaft
Tripolis übergeben wurde.
Es ist nicht zu erklären, warum Ebrardus den Bau der Burg anderen
überließ, obwohl die Aufgabe des Ordens nach der Ermordung des Grafen
von Tripolis im selben Jahr und wegen der Unruhen im Königreich noch
verantwortungsvoller geworden war. Er zog — wohl noch im Herbst
1152 — in den Westen, verließ den Orden und wurde Mönch in Clairvaux,
wo er noch mehr als 20 Jahre lebte und am 15. November, wahrscheinlich
1176, gestorben ist36). Was dem einfachen Ritter verwehrt
war, wurde ihm gestattet. Aber er wurde vergessen; sein Name findet
sich weder im Templerobituar von Reims noch in ihrem erhaltenen
Kalendarium. Ob Zweifel an seiner Berufung oder Verzweiflung, an der
Möglichkeit, die Ritter so zu führen wie es die Regel verlangte, den
Entschluß des Großmeisters bewirkte, ist nicht zu entscheiden. Seine
beiden geistlichen Berater, Bernhard und Petrus Venerabiiis, haben,
obwohl sie die Templer und ihren Orden lobten, den Wert der Pilgerfahrten
in Zweifel gezogen, sie sogar für Mönche abgelehnt. Bernhard
nennt Clairvaux das wahre Jerusalem. Ihre Einwände sind begreiflich.
Wodurch unterschied sich das Königreich Jerusalem, wo 1152 König
Balduin III. gegen seine Mutter zu Eelde zog, von irgendeinem anderen
dem Namen nach christlichen Königreich?
Der Entschluß des Großmeisters, nach so kurzer Amtszeit abzudanken,
war für den keineswegs schon gefestigten Orden ein harter
Schlag. Die Bedeutung seiner Person und seines Amtes drückt sich
darin aus, daß er als erster magister Dei gratia angesprochen wird
(R 261).