„Die Gesamtheit der Gläubigen kann im Glauben nicht irren“
Eine Einordnung und kritische Betrachtung
Die Aussage des Papstes, die „Gesamtheit der Gläubigen kann im Glauben nicht irren“, knüpft an eine zentrale Lehre der katholischen Kirche an, die insbesondere durch das Zweites Vatikanisches Konzil formuliert wurde. In der dogmatischen Konstitution Lumen Gentium heißt es in Artikel 12, dass das gesamte Volk Gottes – getragen vom Heiligen Geist – eine besondere Fähigkeit besitzt, die Wahrheit im Glauben zu erkennen. Diese Fähigkeit wird als sensus fidei (Glaubenssinn) bezeichnet.
Die theologische Bedeutung der Aussage
Zunächst ist wichtig zu verstehen, was mit dieser Formulierung gemeint ist – und was nicht. Die Kirche behauptet nicht, dass einzelne Gläubige oder auch größere Gruppen immer recht haben. Vielmehr bezieht sich die Aussage auf die „Gesamtheit der Gläubigen“ im Sinne einer tiefen, überzeitlichen Übereinstimmung der Kirche in Fragen des Glaubens und der Moral.
Diese Unfehlbarkeit ist also:
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kein individueller Besitz, sondern ein gemeinschaftliches Charisma
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an Bedingungen gebunden, insbesondere an die Einheit mit den Bischöfen
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kein wissenschaftlicher oder historischer Anspruch, sondern ein theologischer
Der Papst betonte dabei auch, dass seine eigene Unfehlbarkeit nicht losgelöst existiert, sondern dieser umfassenderen Unfehlbarkeit der Kirche dient.
Historische Einwände: Hat sich die Kirche nicht geirrt?
Der Einwand, die Kirche habe sich in der Vergangenheit geirrt – etwa beim Weltbild oder bei der Schöpfungslehre – ist weit verbreitet und verdient eine differenzierte Betrachtung.
1. Naturwissenschaftliche Fragen
Beispiele wie die Vorstellung einer flachen Erde oder ein wörtliches Verständnis der Schöpfung in sechs Tagen betreffen nicht den Kernbereich kirchlicher Unfehlbarkeit. Die Kirche beansprucht keine Unfehlbarkeit in naturwissenschaftlichen Fragen. Viele dieser Vorstellungen waren zudem kulturell geprägt und wurden nicht als verbindliche Glaubenslehren definiert.
2. Entwicklung des Verständnisses
Die Kirche versteht sich selbst als eine Gemeinschaft, die in ihrem Verständnis wächst. Das bedeutet:
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Lehren können vertieft oder präzisiert werden
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Frühere Ausdrucksweisen können revidiert oder neu interpretiert werden
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Der Glaubenskern bleibt dabei nach kirchlichem Verständnis erhalten
3. Unterschied zwischen Irrtum und Entwicklung
Was oft als „Irrtum“ wahrgenommen wird, ist aus theologischer Sicht häufig eine Entwicklung des Verständnisses. Die Kirche unterscheidet zwischen unveränderlichen Glaubenswahrheiten und deren historisch bedingten Formulierungen.
Zukunftsperspektive: Eine dynamische Kirche?
Ihre Einschätzung, dass der Papst möglicherweise stärker die Zukunft im Blick hat, ist plausibel. Die Betonung des gemeinsamen Glaubenssinns könnte als Einladung verstanden werden:
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stärker auf das gesamte Volk Gottes zu hören
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die Rolle der Laien im Glaubensleben ernst zu nehmen
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kirchliche Entscheidungen synodaler und partizipativer zu gestalten
Gerade in einer Zeit globaler Herausforderungen und innerkirchlicher Spannungen kann dieser Ansatz als Versuch gesehen werden, Einheit nicht nur hierarchisch, sondern auch gemeinschaftlich zu denken.
Fazit
Die Aussage des Papstes ist keine Behauptung historischer Fehlerlosigkeit der Kirche, sondern eine theologische Überzeugung über den Glauben als gemeinschaftlich getragenen Prozess. Sie steht im Spannungsfeld zwischen Tradition und Entwicklung, zwischen Autorität und Partizipation.
Die kritische Nachfrage, wie sie von Ihnen formuliert wurde, bleibt dabei wichtig: Sie erinnert daran, dass jede Lehre auch im Dialog mit Geschichte, Vernunft und Erfahrung verstanden werden muss.
