Meldepflichten bei Verkäufen über eBay & Co.
Neues Gesetz seit 1. Januar 2023
Seit dem 1. Januar 2023 hat sich für Nutzer digitaler Verkaufsplattformen wie eBay, Etsy, Amazon Marketplace, Vinted oder auch AirBnB einiges geändert: Aufgrund der Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7 sind diese Plattformen nun verpflichtet, Verkaufsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Dies betrifft sowohl private als auch gewerbliche Verkäufer – und das unabhängig davon, ob der Verkauf gewinnbringend war oder nicht.
Wen betrifft die neue Meldepflicht?
Die Meldepflicht gilt grundsätzlich für alle Anbieter, die über eine Plattform regelmäßig Waren oder Dienstleistungen anbieten. Das betrifft:
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Private Verkäufer, die regelmäßig Kleidung, Elektronik oder Haushaltsgegenstände verkaufen
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Hobby-Händler mit kleinen Nebeneinkünften
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Vermieter von Wohnungen über Plattformen wie AirBnB
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Gewerbliche Händler jeder Größe
Besonders relevant ist die neue Regelung für Menschen, die bislang dachten, ihre privaten Verkäufe seien „steuerfrei“ – denn eine Meldung an das Finanzamt erfolgt nun automatisch durch die Plattform, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Welche Daten werden gemeldet?
Die Plattformbetreiber müssen jährlich dem Finanzamt folgende Informationen übermitteln:
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Name, Anschrift, Steuer-ID oder Geburtsdatum des Verkäufers
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Anzahl der Transaktionen
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Gesamterlös aus Verkäufen
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Gebühren und Provisionen der Plattform
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Kontodaten, über die Zahlungen erfolgt sind
Diese Informationen ermöglichen es dem Finanzamt, Verkaufsaktivitäten leichter zu überprüfen – auch rückwirkend.
Wann greift die Meldepflicht?
Die Plattform ist zur Meldung verpflichtet, wenn eine der folgenden Schwellen überschritten wird:
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30 Transaktionen im Kalenderjahr oder
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mehr als 2.000 Euro Erlös im Jahr
Sobald eine dieser Grenzen erreicht ist, muss die Plattform die Daten melden – unabhängig davon, ob es sich um private Verkäufe oder gewerbliche Aktivitäten handelt.
Steuerliche Folgen: Was Verkäufer beachten müssen
Wird durch die Verkäufe ein Gewinn von über 1.000 Euro im Jahr erzielt, kann eine Einkommensteuerpflicht entstehen. Dabei handelt es sich um die sogenannte „private Veräußerungsgeschäfte“ oder – bei regelmäßiger Tätigkeit – um Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Besonders wichtig:
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Wer regelmäßig verkauft, kann vom Finanzamt als gewerblicher Händler eingestuft werden – mit der Folge, dass Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer und Buchführungspflichten erforderlich werden.
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Auch ehemals gebrauchte Gegenstände, die mit Gewinn verkauft werden, können steuerpflichtig sein, wenn eine Wiederverkaufsabsicht unterstellt wird.
Was sollten Verkäufer jetzt tun?
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Aktivität prüfen: Verkaufen Sie regelmäßig über Online-Plattformen? Dann sollten Sie Ihre Verkäufe dokumentieren.
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Einnahmen erfassen: Führen Sie eine Übersicht über alle erzielten Erlöse und die ursprünglichen Anschaffungskosten.
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Grenzen beachten: Wenn Sie mehr als 30 Verkäufe oder 2.000 Euro Umsatz im Jahr erreichen, kann eine Meldung erfolgen.
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Im Zweifel beraten lassen: Ein Steuerberater kann helfen, Ihre individuelle Situation einzuordnen und steuerliche Risiken zu vermeiden.
Fazit: Transparenz nimmt zu
Die Zeiten, in denen private Online-Verkäufe unter dem Radar blieben, sind vorbei. Mit DAC7 wird der digitale Handel steuerlich transparenter. Wer regelmäßig verkauft, sollte sich frühzeitig informieren, um keine unangenehmen Überraschungen durch Steuernachforderungen oder gewerbliche Einstufung zu erleben.
Tipp: Auch bei wenigen Verkäufen lohnt es sich, Belege und Transaktionsnachweise aufzubewahren – für den Fall, dass das Finanzamt Nachfragen stellt.