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Rente und Hartz IV in Österreich aufbessern?

Seit 1. September 2010 gibt es in Österreich die sog. Mindestsicherung, ein arbeitsfreies Einkommen, das seitdem in jedem Bundesland verschiedene Sozialhilfe ersetzt.

Was laut Kronen Zeitung viele Österreicher ärgert, ist die Tatsache, dass diese Mindestsicherung – immerhin pro Monat 827 Euro für Alleinstehende, Personen in Lebensgemeinschaften erhalten 1241,74 Euro (1,5-facher Betrag) nicht nur für Österreicher gilt, sondern seit Mai 2011 für alle EU-Bürger, die ihren Wohnsitz in Österreich haben, deren Einkommen niedriger ist als die österreichische Mindestsicherung.

Allerdings muss der Bezugsberechtigte Arbeitnehmer in Österreich sein oder sich länger als 5 Jahre im Land aufhalten.

Möglich macht’s die EU-Rechtsverordnung 1408/71, eine Art Sozialversicherungsabkommen zwischen den Staaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie der Schweiz.

Prompt seien über Anzeigen in ungarischen, slowakischen und bulgarischen Zeitungen billige Wohnungen in Österreich angeboten worden, um einen Wohnsitz nachweisen zu können und monatlich 827 Euro aus österreichischen Steuermitteln zu kassieren.

Freilich können nicht nur arme Osteuropäer auf diese Weise ihre dürftige Rente aufbessern, sondern auch deutsche Empfänger einer Minirente oder von Hartz IV, meldet der Kopp Verlag.

Die monatliche Rente in Deutschland liege für Frauen im Schnitt nur bei 544 Euro, in den alten Bundesländern gar nur bei 473 Euro. Auch ein Hartz IV Empfänger könne mit 347 Euro im Monat keine großen Sprünge machen.

Ein Wohnsitz in Österreich garantiere in diesem Fall ein Zusatzeinkommen, nämlich die Differenz zwischen der deutschen Hungerrente und der österreichischen Mindestsicherung von 827 Euro.

Diese Information stammt aus dem Online-Monatsmagazin „Leben im Ausland“. Machen Sie es wie ich – abonnieren Sie es: WEITERE INFOS

Leider ist es nicht so einfach, denn die Behörden prüfen genau, ob eine Beschäftigung vorliegt. “Scheinangestellte” werden schnell erkannt. Man kann sich also nicht schnell bei der eigenen Firma anstellen und dann kündigen, in der Hoffnung, dann die Mindestsicherung zu erhalten.

Subsidiär Schutzberechtigte erhalten auch die Mindestsicherung. Es handelt sich z.B. um jugendliche, ältere Bürger mit kleiner Rente und Flüchtlinge. Als deutscher Rentner mit entsprechend kleiner Rente, können Sie also durchaus nach Österreich ziehen und dort ihre Rente bis zur Höhe der Mindestsicherung aufstocken lassen.

Ein Punkt ist jedoch sehr wichtig:
Alle Bezugsberechtigten müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und angebotene Stellen annehmen. Sollte dies verweigert werden, können die Bezüge sofort um 50% gekürzt werden. Bei erneuter Weigerung werden die Bezüge ganz gestrichen. Man sollt sich also gut überlegen, ob man dieses Modell in Erwägung zieht, denn die Behörden vor Ort agieren oft rigoros.

In solchen Fälle müssen Sie dann einen Anwalt vor Ort einschalten, der Ihnen aber auch nicht sofort Ihr Konto füllen kann. Sie sollten nur zur Miete wohnen, denn die Mindestsicherung gliedert sich in einen Teil zur Deckung des Lebensbedarfs und des Wohnbedarfs, der natürlich wegfällt, wenn Wohneigentum (Wohnung, Haus) vorliegt. Sollte die Deckung des Wohnbedarfs nicht ausreichend sein, besteht die Möglichkeit, Wohnbeihilfe zu beantragen.

Kurz: Man befindet sich in der Hand der örtlichen Behörden, die mit den betroffenen Personen vor allem gerne Qualifizierungsmaßnahmen aller Art füllen und diese zur Arbeit in den Gemeinden anhalten. Wer die Altersgrenze für Pensionäre überschritten hat, wird nicht mehr behelligt.

Ein Vorteil ist die automatische Zugehörigkeit zur Krankenversicherung in Österreich. Jeder Bezugsberechtigte erhält eine e-Card.

Zusätzliche Hürden:
Ein eigenes Auto muss verkauft werden, wenn dies nicht für die Arbeit benötigt wird. Sämtliches Vermögen muss bis auf die Summe von 4.139,13 Euro verwertet werden. Das schränkt die Attraktivität dieser Lösung natürlich sehr ein. Eine eigene Wohnung muss allerdings nicht verkauft werden.

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