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Wenn sich das Finanzamt zu Ihren Gunsten irrt

Was würden Sie tun, wenn von Ihrem Finanzamt einen Steuerbescheid bekommen, in dem sich der Fiskus zu Ihren Gunsten geirrt hat? Vielleicht sogar um eine Million Euro, wie das schon geschehen ist! Melden? Schweigen? Beten, dass es nicht bemerkt wird? Lesen Sie die interessante wahre Geschichte und das erstaunliche Urteil des Bundesfinanzhofes:

Ein Arzt machte ordnungsgemäß für das Jahr 1999 seine Steuererklärung und wies einen Gewinn von umgerechnet 500.000 Euro aus. Doch Finanzbeamte sind auch nur Menschen, die Fehler machen können, in diesem Fall einen Vorzeichenfehler: aus 500.000 € Gewinn wurden 500.000 € Verlust. Der Arzt konnte es erst kaum fassen, aber da auch die Vorauszahlungen auf Null gesetzt wurden, musste er es wohl glauben. Allerdings rief oder schrieb er sein Finanzamt nicht an, sondern verhielt sich mucksmäuschenstill. Erst als im Jahre 2004 eine Betriebsprüfung anstand, wies er die Prüfer auf den Fehler des Kollegen hin.

Dass falsche Steuerbescheide erlassen werden, kommt vergleichsweise häufig vor. Manchmal auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen. Hierzu muss man wissen, dass der Steuerzahler NICHT verpflichtet ist, sein Finanzamt auf den Fehler hinzuweisen. Die fehlende Meldung darf nach geltender Rechtsprechung auch nicht als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Dies ist eine interessante Information, von der die wenigsten Steuerpflichtigen wissen, und falls Sie einmal in diese Situation kommen sollten, können Sie sich mit ruhigem Gewissen ruhig verhalten. Vielleicht haben Sie sogar Glück und der Steuerbescheid verjährt; dann haben Sie die Steuern dauerhaft gespart.

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