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Woran erkennt man eine gute Arztpraxis

Kooperiert die Praxis mit anderen Ärztinnen/Ärztinnen?
Manchmal ist es notwendig, dass sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit anderen Kolleginnen oder Kollegen abstimmt. Daher sollten Sie auf Folgendes achten:
Kooperation
• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt macht Ihnen deutlich, in welchen Fällen Kolleginnen oder Kollegen über einen größeren Erfahrungsschatz oder eine spezialisiertere Ausbildung verfügen.
Überweisung und Einweisung
• Wenn Sie eine Überweisung wünschen, unterstützt Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt darin.
• Bei einer Überweisung oder einer Einweisung in ein Krankenhaus leitet die Praxis alle wichtigen Informationen weiter: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt übermittelt zeitnah Ihren Arztbrief an die jeweilige Praxis oder stationäre Einrichtung. Sie werden darüber in Kenntnis gesetzt.
• Untersuchungsbefunde, die von anderen Praxen erstellt wurden, bespricht Ihre Ärztin oder Ihr Arzt im gegebenen Fall mit den Kolleginnen oder Kollegen.
Quellen:
1. Die Informationspflichten und die Aufklärungspflichten sind in § 630c und § 630e des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs festgeschrieben (mehr zum Patientenrechtegesetz auf Seite 35).
2. In der Begründung zum Patientenrechtegesetz heißt es hierzu, dass die Aufklärung für Patientinnen und Patienten verständlich sein muss.
3. IGeL sind ärztliche Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht finanziert werden und daher von den Versicherten selbst bezahlt werden müssen (siehe “Kleines Wörterbuch”). Einen Ratgeber zu IGeL für Patientinnen und Patienten können Sie sich unter www.igel-check.de kostenlos herunterladen.
4. Nach § 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches haben Patientinnen und Patienten das Recht, in ihre Patientenakte einzusehen.

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