✠ Blog des ALTEN SOUVERÄNEN TEMPLER ORDENS (ASTO) ✠

⚔️ Der Knappe im alten Templerorden

Jedem Ordensritter stand laut Regel ein Knappe (escuier) als Unterstützer zu (§138 der Status hierarchiques, um 1165). Ein Knappe im eigentlichen Sinne (vahlet gentil home, ein in die Ausbildung bei einem Ritter gegebener Adelssohn) war laut der Ordensregel (§77 der Statuts hierarchiques, um 1165) nur dem Meister zugestanden. Dieser war ausdrücklich kein Ordensmitglied. Im entsprechenden Paragraphen ist auch vermerkt, daß der Meister ihn zum Ritter schlagen konnte, wenn er es für angebracht hielt, daß dies aber nicht allzu häufig praktiziert werden sollte. Nach erfolgtem Ritterschlag konnte der ehemalige Knappe dann entscheiden, ob er dem Orden beitreten wollte. Aus Aragon/Katalonien sind Fälle überliefert, in denen Adlige ihre Söhne den Templern zur Erziehung übergaben, doch geschah dies nicht unter der Vorbedingung, daß diese Jungen später auch die Gelübde ablegten, doch beweisen Urkunden aus anderen Provinzen, daß auch eine tatsächliche Oblatur durchaus vorkam, wenn auch sehr selten. Auf Zeit dienende Knappen als Unterstützer der Ritter sind des weiteren vermerkt im Regelparagraph 33.

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